ENERGIESPAREN – LOS GEHT’S! - TEIL 5

veröffentlicht am 30.12.2022

Stromrechnung

Wer seine Stromrechnung sinnvoll auswerten will, muss sich zuerst mit einigen Begriffen auseinandersetzen. Im Folgenden haben wir für Sie alles Wissenswerte rund um dieses Thema zusammengestellt.

Woraus setzt sich die Stromrechnung zusammen?

Grafik zu Strompreiszusammensetzung, © E-Control

Es ist wichtig zu verstehen, wie sich der Strompreis zusammensetzt. Denn während der Energiepreis bei den unterschiedlichen Anbietern variiert, sind die restlichen Kosten für Sie nicht verhandelbar.

1. Energiepreis

a. Arbeitspreis

b. Grundpreis

Diese Komponenten des Energiepreises variieren je nach Stromanbieter und Standort bzw. Bundesland.

2. Netzkosten

a. Netznutzungsentgelt

b. Netzverlustentgelt

c. Entgelt für Messleistungen

d. Instandhaltung des Stromnetzes etc.

Die Höhe der Netzkosten ergibt sich aus den Aufwendungen, die der jeweilige lokale Netzbetreiber für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau zu tragen hat. Die Netzkosten werden vom behördlichen Regulator, der E-Control, geprüft und per Verordnung festgelegt.

3. Steuern und Abgaben

a. Umsatzsteuer

b. Elektrizitätsabgabe

c. Förderkosten für Ökostrompauschale

Der Steuern- und Abgabenteil kann unter Umständen auch im selben Netzgebiet von Ort zu Ort ein wenig unterschiedlich sein, da es Gemeinden möglich ist, eine Gebrauchsabgabe einzuheben. Die Gebrauchsabgabe ist allerdings der Ausnahmefall.

Der Energiepreis:

Von diesen drei Preiskomponenten ist lediglich die erste Säule, der Energiepreis, von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Im Detail besteht der Energiepreis aus zwei Bausteinen:

1. Der Arbeitspreis: Das ist der eigentliche Energiepreis. Er wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) abgerechnet.

2. Grundpreis bzw. Grundpauschale: Der Grundpreis ist eine vom Verbrauch unabhängige Pauschale. Er deckt die Fixkosten ab. Gemessen an der Höhe Ihrer gesamten Stromrechnung ist dieses Grundpauschale allerdings nur von untergeordneter Bedeutung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der E-Control.

Aufbau der Stromrechnung

Als Stromkunde haben Sie zwei unterschiedliche Vertragspartner, Ihren Energieanbieter und Ihren Netzbetreiber. Die meisten Kund:innen erhalten aber dennoch nur eine Rechnung, die die Kosten für den Strom und das Netz beinhalte; diese wird auch als Gesamtrechnung bezeichnet. Somit verrechnen die Stromanbieter ebenfalls die Netzgebühren mit und geben diese an den Netzbetreiber weiter. Es kann aber auch sein, dass Sie zwei getrennte Rechnungen erhalten: eine Rechnung für die Energiekosten und eine weitere Rechnung für die Netznutzung.

Für die Höhe der Gesamtkosten spielt es aber natürlich keine Rolle, ob die Kosten für Energie und Netznutzung zusammengerechnet und mit einer Gesamtrechnung ausgewiesen werden oder ob Sie zwei getrennte Rechnungen erhalten.

Jedes Energieunternehmen gestaltet seine Rechnung etwas anders. Daher kann es sein, dass einzelne Informationen auf Ihrer Rechnung an anderer Stelle zu finden sind oder eine andere Darstellungsform gewählt wurde, aber im Wesentlichen lässt sich eine Rechnung in folgende Teile gliedern:

1. Übersichtsteil

2. Detailabschnitt

3. Informationsblatt

4. Stromkennzeichnung sowie fixe und variable Kosten

Detailliertere Informationen über den Aufbau und Inhalte der Stromrechnung finden Sie auf der Website der E-Control .

Ermittlung des Verbrauchs

Nicht immer wird für die Jahresabrechnung oder bei einer Änderung des Energiepreises bzw. der Netztarife der tatsächliche Zählerstand ermittelt. Netzbetreiber sind zwar dazu verpflichtet, jährlich – mindestens aber alle drei Jahre – Ihren Zählerstand abzulesen, aber der Netzbetreiber kann diese Verpflichtung an seine Kund:innen abwälzen indem er sie um die Zählerstandsbekanntgabe ersucht. Wird diesem Ersuchen nicht nachgekommen, dann darf der Verbrauch rechnerisch ermittelt werden Bei unterjährigen Änderungen erfolgt die Verbrauchsermittlung in der Regel immer rechnerisch. Hier finden Sie eine Anleitung, wie der Energieverbrauch rechnerisch ermittelt wird.

Aufgrund des aktuellen Zählerständes wird der Verbrauch für den vergangenen Abrechnungszeitraum berechnet. Der alte Zählerstand wird dem aktuellen Zählerstand gegenübergestellt. Ihr Strom- bzw. Gasverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und dieser mit den im Abrechnungszeitraum geltenden Energiepreisen und Netztarifen multipliziert.

Für eine korrekte Jahresabrechnung, aber auch im Fall eines Anbieterwechsels oder einer Preisänderung, empfehlen wir, Ihren Zählerstand selbst abzulesen und Ihrem Netzbetreiber mitzuteilen. Das können Sie telefonisch oder online erledigen.

Durch einen Smart Meter, das sind elektronische Messgeräte, die nach und nach statt der alten mechanischen Zähler in allen Haushalten eingebaut werden, fällt in Zukunft die Ablesung vor Ort weg. Es kommt zu einer besseren Rechnungsqualität; die Selbstablesung bzw. rechnerische Ermittlung gehört somit der Vergangenheit an.

Haushalte, in denen bereits ein solcher Smart Meter installiert ist, haben auch das Recht auf eine monatliche Abrechnung. Das bedeutet, dass monatlich auf Grund des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet wird und es keine geschätzten Teilzahlungsbeträge und damit keine Überraschungen durch Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung mehr gibt

Jahresabrechnung

Einmal pro Jahr erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung. Durch Ablesung Ihres Zählerstandes wird der genaue Verbrauch, den Sie in dieser Rechnungsperiode hatten, festgestellt. Die aufgrund dieses Verbrauchs errechnete Gesamtsumme für Strom wird mit der Summe Ihrer während des Jahres bezahlten Teilbeträge gegenverrechnet. Dadurch ergeben sich Guthaben oder Nachzahlungen.

Teilbeträge

Sie bezahlen in regelmäßigen Abständen gleiche Teilbeträge auf Basis des in der letzten Jahresabrechnung festgestellten Verbrauchs.

Je nachdem, ob Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr angestiegen oder zurückgegangen ist bzw. ob sich der Preis für Strom oder die Netztarife verändert haben, setzt Ihr Lieferant Ihre Teilzahlungen für das nächste Jahr höher oder niedriger an. Geht Ihr Verbrauch während des Abrechnungsjahres zurück, so werden Sie mit Ihren Teilbeträgen zu viel bezahlen (und erhalten die Differenz später gutgeschrieben). Steigt Ihr Verbrauch hingegen an bzw. kommt es zu Preisänderungen nach oben, so müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen, die mit der nächsten Jahresabrechnung wirksam wird.

Sie haben die Möglichkeit die Höhe Ihrer Teilbeträge zu ändern, z.B., weil sich Ihr Verbrauchsverhalten verändert hat. Kontaktieren Sie dazu Ihren Stromanbieter und ersuchen Sie ihn, die Teilbeträge anzupassen.

Weitere Detailinformationen zu den zuvor beschriebenen Themen finden Sie hier.

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