Neue COVID-19-Maßnahmen Verordnung ist da - ein Überblick

veröffentlicht am 23.10.2020

Am Montag, 19.10.2020, wurden bei der Pressekonferenz der Bundesregierung neue Maßnahmen angekündigt. Nun ist die entsprechende Verordnung da. Die Regelungen treten mit Sonntag, 25. Oktober 2020, 00:00 Uhr, in Kraft. Jene Bestimmungen, die eine Bestellung von COVID-19-Beauftragten, Präventionskonzepte und die Anzeigepflicht von Veranstaltungen vorsehen, sind ab 1. November 2020 rechtskräftig.

Besondere Schutzvorkehrungen sind für die Gastronomie, den Veranstaltungs- und Sportbereich sowie für Alten-, Pflege- und Behindertenheime vorgesehen.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch bei Veranstaltungen, sowohl indoor als auch outdoor, mit zugewiesenen Sitzplätzen verpflichtend. Auch klargestellt ist, dass Gesichtsschilder oder Kinnvisiere nicht als Mund-Nasen-Schutz gelten. Das endgültige Aus für die Gesichtsvisiere kommt nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist mit 7. November 2020.

Alle Informationen zu der aktuellen Verordnung finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie unter Coronavirus: Häufig gestellte Fragen.

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