Coronavirus Teil 4: Unterstützung für Strom- und Gaskunden während der aktuellen Corona Krise

veröffentlicht am 27.03.2020

Haushaltskunden und kleinen Firmenkunden wird Strom, Gas oder Wärme bei Zahlungsverzug durch die Corona-Krise nicht abgeschaltet. 

Strommasten bei Sonnenuntergang , © Photo by Matthew Henry on Unsplash
Regierung und heimische Energiewirtschaft haben in dieser Ausnahmesituation schnell reagiert und präsentierten heute den gemeinsam im Parlament gefassten Beschluss für die Umsetzung eines Abschaltverzichts für Strom und Gas. Diese Regelung gilt vorerst bis 1. Mai 2020 und soll Haushalten helfen - zum Beispiel wenn aktuell der Weg zur Bank zur Bezahlung der Rechnung nicht möglich ist - und kleinen Unternehmen sowie Einpersonenunternehmen entgegenkommen, die besonders schwer von der Corona-Krise betroffen sind und deshalb ihre Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlen können,. 

Vorgehensweise bei Zahlungsschwierigkeiten

Die Energieunternehmen sind bemüht, mit betroffenen Kund*innen praktikable Lösungen zu finden, sollten Haushalte und kleine Unternehmen als Strom- und Gaskunden auf Grund der aktuellen Ausnahmesituation Schwierigkeiten haben, ihre Strom- bzw. Gasrechnungen zu bezahlen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise eine Ratenvereinbarung oder ein Zahlungsaufschub. Die E-Control rät in diesen Fällen sich umgehend an den jeweiligen Strom- bzw. Gasanbieter zu wenden. 

Kann man sich mit dem Energieunternehmen auf keine Lösung einigen, unterstützen Mitarbeiter*innen der E-Control bei der Energie-Hotline.

Energie-Hotline: 0810 102554hotline@e-control.at 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der E-Control unter https://www.e-control.at/aktuelle-hinweise

OTS-Meldung: Grüne/Hammer: Regierung und Energieversorger setzen Initiative des Parlaments für Abschaltverzicht für Strom und Gas um

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