Auftragsmord-Erpressung als neue Betrugsmasche
veröffentlicht am 08.10.2025
Wie Sie diese Masche erkennen und sich schützen können

Nach der abnehmenden Wirksamkeit von Sextortion-Mails greifen Online-Kriminelle auf eine deutlich drastischere Variante zurück: Drohungen mit angeblichen Auftragsmorden. Das Vorgehen ist altbekannt, doch die Geschichte bekommt ein neues Gewand.
Vom Erpressungsversuch zur Morddrohung
Seit Jahren gehört Erpressung zum Standardrepertoire von Cyberkriminellen. Lange Zeit standen dabei sogenannte Sextortion-Mails im Vordergrund, in denen mit der Veröffentlichung kompromittierender Fotos oder Videos gedroht wurde. Durch verstärkte Aufklärungskampagnen und ein gestiegenes Bewusstsein in der Bevölkerung ließ sich diese Masche jedoch zunehmend schwerer durchsetzen. Viele Empfänger:innen solcher Nachrichten wussten bereits: Die Drohungen sind substanzlos und bergen keinerlei Gefahr. Um dennoch Geld zu erpressen, haben die Täter nun ihre Strategie geändert und setzen auf ein Szenario, das potenziell noch beängstigender wirkt, nämlich einen angeblich geplanten Auftragsmord.
Bekanntes Muster, neue Erzählung
Ganz neu ist diese Form der Droh-Mail nicht. Bereits im Vorjahr wurden ähnliche Fälle in Österreich, Deutschland und der Schweiz dokumentiert. Während sich die vermeintlichen Täter damals noch mit Decknamen wie „KILL-VIC-32“ vorstellten, tritt nun ein angeblicher Auftragskiller unter dem Pseudonym „ADAM X“ auf. Im Kern bleibt der Ablauf identisch: Per E-Mail wird eine Geldforderung gestellt, verbunden mit der Androhung schwerwiegender Konsequenzen. Neu ist lediglich die Kulisse, die von den Kriminellen aufgebaut wird, denn angeblich gehe es um einen bezahlten Mordauftrag aus dem engen Umfeld der Opfer.
Die Struktur der Drohschreiben folgt dabei einem erkennbaren Muster. Zunächst wird behauptet, jemand aus dem persönlichen Umfeld habe einen Mordauftrag erteilt und bereits eine Anzahlung geleistet. Der vermeintliche Killer habe umfangreiche Informationen gesammelt, von Reiseplänen bis hin zu Aufenthaltsorten. Gleichzeitig wird dem Opfer eine Hintertür angeboten: Da man bei den Nachforschungen festgestellt habe, dass es sich um einen „unschuldigen Menschen“ handle, könne man von der Tat absehen, sofern ein „finanzielles Angebot“ unterbreitet werde. Hierfür wird eine Frist von 48 Stunden festgelegt. Andernfalls werde der Plan umgesetzt. Eine Anzeige bei der Polizei, so behaupten die Absender weiter, sei zwecklos, denn dort seien angeblich schon Informanten platziert worden.
Warum die Drohungen leere Worte sind
Trotz des dramatischen Tons sind diese Nachrichten frei erfunden. Es gibt weder einen Killer noch einen Mordauftrag. Der gesamte Aufbau ist so absurd, dass die Betrugsabsicht leicht erkennbar ist. Es handelt sich schlicht um eine moderne Variante altbekannter Erpressungsversuche, die auf Angst und Unsicherheit setzen.
Empfohlenes Vorgehen im Ernstfall
Wer eine solche Droh-Mail erhält, sollte besonnen handeln und keinesfalls auf die Forderungen eingehen. Die Expert:innen der Watchlist Internet raten zudem, die Nachricht sofort zu ignorieren und zu löschen sowie den Absender zu blockieren. Auf keinen Fall sollte Geld überwiesen oder ein Gegenangebot gemacht werden. Wichtig ist zudem, den Vorfall bei der Polizei zu melden. Nur wenn die Behörden von solchen Fällen erfahren, können sie mögliche Täterstrukturen verfolgen und die Öffentlichkeit weiter sensibilisieren.
Alles zum Nachlesen finden Sie hier im Artikel der Watchlist Internet.