Hund erschreckt Radfahrerin, OGH bejaht Schmerzengeld

veröffentlicht am 22.06.2023

Eine Hundehalterin muss Schadenersatz an eine Radfahrerin bezahlen, weil diese von ihrer Hündin erschreckt wurde und schwer stürzte.

Die Hündin war nicht angeleint und unbeaufsichtigt vor dem Hof ihrer Besitzerin hin und her gelaufen. Als die Radfahrerin auf einem Güterweg vorbeifuhr, lief das Tier auf sie zu und bellte. Die Frau wich aus Angst aus und stürzte. Die verletzte Radfahrerin ging zu Gericht und klagte die Hundehalterin auf Schmerzengeld.

Die Hundehalterin bestritt die alleinige Schuld am Ausmaß der Verletzungen. Die Radfahrerin trage aufgrund des gefährlichen Ausweichmanövers zumindest eine Mitschuld an ihren Verletzungen.

Entschuldbares Erschrecken

Das Oberlandesgericht Linz (OLG) schloss ein Mitverschulden der Radfahrerin aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH), der mit dieser Sache als Revisionsgericht befasst wurde und damit zu beurteilen hatte, ob die Entscheidung des OLG vertretbar gewesen war, bestätigte die Rechtsansicht des OLG.

Das Auslenkmanöver der Frau sei eine "Schreckreaktion" gewesen, die "entschuldbar" sei. Wird ein Verkehrsteilnehmer bei einer "plötzlich auftretenden Gefahr zu schnellem Handeln gezwungen" und trifft er deshalb eine "unrichtige Maßnahme, dann kann ihm dies nicht als Mitverschulden angerechnet werden", so der OGH in seiner Entscheidung (2 Ob 71/23i). 

Hundehalterinnen und Hundehalter seien verpflichtet, ihre Tiere "sorgfältig zu verwahren". Dass sich die Hündin im Zeitpunkt des Unfalls auf dem angrenzenden Grünstreifen und nicht auf der Straße bewegt habe, sei für die Haftung der Halterin nicht entscheidend.  

 

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