Ein Konto für Alle

veröffentlicht am 18.09.2016

Ab 18.9.2016 müssen Banken ein Basiskonto anbieten

Mit 18. 9.2016 tritt jener Teil des Verbraucherzahlungskontogesetzes in Kraft, mit dem das Recht auf ein Basiskonto gesetzlich festgelegt wird.

Als Grundlage diente eine EU-Richtlinie, die auch einen reibungslosen Kontowechsel und mehr Transparenz bei Girokonten bringen soll. Dieser Teil des Gesetzes wird allerdings erst im nächsten Sommer in Kraft treten.

Mehr Informationen für KundInnen und solche, die es werden wollen

Bislang war es nicht einfach Konditionen von Girokonten zu vergleichen. Das wird sich mit Mitte nächsten Jahres ändern, weil Banken dann verpflichtet werden, die Kosten ihrer typischen und häufigen Dienstleistungen an Hand eines standardisierten Informationsblattes auszuweisen. Die Vergleichswebsite der Arbeiterkammer bietet darüber hinaus die Möglichkeit für unterschiedliches Nutzungsverhalten die besten Angebote zu finden.

Bei laufenden Verträgen wird mindestens einmal jährlich eine Entgeltaufstellung übermittelt. 

Kontowechsel leicht gemacht

Haben Sie sich dazu entschieden, Ihr Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, so gibt es ebenfalls Erleichterungen. Sie erteilen bloß eine schriftliche Vollmacht an die neue
Bank. Das alte Institut wird daraufhin zur Übermittlung aller relevanten Daten aufgefordert. Für die beteiligten Zahlungsdienstleister sind Haftungen für Schäden und andere rechtliche Pflichten vorgesehen. 

Das Basiskonto - ein Konto mit grundlegenden Funktionen

Alle VerbraucherInnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU bekommen ab 18.9.2016  das Recht, ein Basiskonto bei einem in Österreich ansässigen Kreditinstitut zu eröffnen und zu nutzen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, mit den AntragstellerInnen einen Vertrag abzuschließen sofern nicht ein Ablehnungsgrund vorliegt. Ein solcher ist zB. gegeben, wenn die Antragstellerinnen bereits ein Konto in Österreich haben und es auch nutzen können.

Das Basiskonto bietet alle Leistungen eines normalen Kontos mit Ausnahme der Kontoüberziehung. Es kostet 80 € pro Jahr, wobei genau definierte Gruppen von sozial und wirtschaftlich unterstützenswerten Personen das Recht auf Halbierung dieses Betrags haben.

Nachstehend finden Sie die Broschüre sowie einen Informationsfolder über das Basiskonto. Sie können diesen auch über das Broschürenservice des Sozialministeriums unter der Telefonnummer +43 1 71100 - 86 25 25 bestellen, wobei in Kürze Versionen in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen. 


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