Bankomatkarten - Interessant zu wissen

veröffentlicht am 20.02.2015

Die AGB hielten einer rechtlichen Prüfung nicht stand

Die Arbeiterkammer hatte in einem Verfahren insgesamt 36 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bankomatkarten eingeklagt. 5 dieser Klauseln wurden vom OGH als unzulässig beurteilt; 12 weitere schon von der Vorinstanz zum Teil als unzulässig beurteilt und 19 Klauseln an die erste Instanz zurückverwiesen.

Die wichtigsten Folgerungen daraus: 

  • Es ist unzulässig, generell "die Aufbewahrung der Bezugskarte in einem abgestellten Fahrzeug" als sorgfaltswidrig zu bezeichnen. Ein Konsument muss zwar sämtliche zumutbaren Vorkehrungen treffen um seine personalisierten Sicherheitsmerkmale zu schützen; es ist aber nicht jede Aufbewahrung einer Bankomatkarte in einem Fahrzeug als Sorgfaltsverstoß eines Konsumenten zu werten, sondern es kommt auf den Einzelfall und die Abwägung möglicher Alternativen an. Laut OGH kann es zB beim Schwimmen am Meer oder See sorgfältiger sein, die Wertsachen im Fahrzeug zu belassen und dieses abzuschließen.
  • Auch das Verbot "den persönlichen Code nicht zu notieren" lässt sich nicht uneingeschränkt aufrecht halten. Weil man heutzutage viele Codes benützt, ist es nicht zumutbar, sich jeden Code zu merken. Allerdings muss der Code sorgfältig und getrennt von der Karte aufbewahrt werden.
  • Die Verjährungsfrist von 3 Jahren "nach Ablauf der Gültigkeit auf der Elektronischen Geldbörse" für Quick-Guthaben ist sachlich nicht gerechtfertigt und daher unzulässig. 

Die Nutzung steigt sowohl bei den traditionellen Anwendungen als auch bei NFC

Diese Ergebnisse sind umso wichtiger als die Nutzung der Bankomatkarte mittlerweile zum täglichen Leben gehört. Bei einer Einwohnerzahl von knapp 8,5 Millionen sind 9 Millionen Bankomatkarten in Umlauf. Insgesamt wurden im Jahr 2014 rund 559 Millionen Transaktionen mit österreichischen Bankomatkarten im In- und Ausland durchgeführt. Das ist ein Plus von 4,3 % und entspricht durchschnittlich 1,6 Millionen Transaktionen pro Tag.

Das Volumen der insgesamt rund 559 Millionen Transaktionen betrug 2014 knapp 37,4 Milliarden Euro.

Kontaktlos bezahlen mit Bankomatkarte

Kontaktloses Bezahlen wird zunehmend akzeptiert. Durch die Technologie für "near field communication" (NFC) können Beträge bis 25 Euro bezahlt werden, ohne dabei die Karte aus der Hand zu geben und ohne eine PIN eintippen zu müssen. Lediglich nach jeder fünften
kontaktlosen Transaktion ist eine PIN-Eingabe nötig. Durch diese Beschränkung zahlt sich Missbrauch über NFC nicht aus; und selbst wenn, müssten die Banken den Schaden tragen außer man könnte Ihnen Fahrlässigkeit nachweisen. 

Bereits 5,7 Millionen NFC-fähige Bankomatkarten sind im Umlauf; weitere 3,3 Millionen sollen heuer noch dazu kommen.

Weitere interessante Informationen zu Bankomatkarten finden Sie hier.

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