Banken mit oder gegen FinTechs?

veröffentlicht am 27.03.2018

Das Zahlungsdienstegesetz 2018 schafft einen neuen Rahmen

FinTechs und Banken - das war lange Zeit ein eher vorsichtiges Verhältnis, weil die neuen Finanzdienstleister mit ihren digitalen bzw. technologischen Finanzinnovationen Territorien eröffneten, die vom herkömmlichen Banking weitgehend vernachlässigt wurden. Gleichzeitig waren diese oft kleinen Unternehmen aber keinen speziellen Regelungen aus der Finanzdienstleistungsbranche unterworfen.

Mit der Zahlungsdiensterichtlinie  und ihrer österreichischen Umsetzung im Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) wird sich das ändern: Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienste werden vom Gesetz erfasst.

Wo liegen die Vorteile für KundInnen?

Die Anwendungen heute richten sich vor allem auf 2 Tätigkeiten. Das eine sind die Zahlungsauslösedienste und wer schon einmal im Internet kostenpflichtige Bestellungen getätigt hat, ist mit ihnen auch sicher schon in Kontakt gekommen. Um die Zahlungsmöglichkeiten im Netz zu erweitern, gibt es häufig neben Kredit- und Bankomatkarte die Möglichkeit, einen solchen Dienst in Anspruch zu nehmen. Diesem teilen die Kundinnen (selbstverständlich in einer verschlüsselten Verbindung) ihre Zugangsdaten mit, das Unternehmen logt sich dann direkt im Konto der VerbraucherInnen ein und führt die Überweisung durch. Der Vorteil ist die Schnelligkeit und die Akzeptanz, zB. wenn der Zahlungsempfänger im Ausland sitzt und die Zahlung mit österreichischen Bankomatkarten ablehnt.

Bisher waren die KontoinhaberInnen aber rechtlich auf der unsicheren Seite, denn in den meisten AGB der Banken war es streng verboten, die Zugangsdaten Dritten zugänglich zu machen! 

Kontoinformationsdienste

Ein anderer Anwendungsbereich sind die Kontoinformationsdienste, die es den VerbraucherInnen und wohl auch Unternehmen leichter machen sollen, den Überblick über ihre Ein- und Ausnahmen zu wahren.

Die meisten denken wahrscheinlich, dass sich solche Dienste erst ab einigen verschiedenen Bankverbindungen und breit gestreutem Vermögen lohnen; manche FinTechs bieten aber einfach auch die Analyse von privaten Haushaltskonten an und helfen so beim Sparen.

Friedliche Koalition?

Wie sich das Zusammenspiel von Banken und FinTechs in Zukunft gestalten wird, ist noch nicht ganz abschätzbar. Immerhin müssen Banken den FinTechs Zugang zu den Konten verschaffen, sie müssen mit ihnen auf sichere Weise kommunizieren, sie dürfen sie im Hinblick auf die Ausführungen der Aufträge nicht diskriminieren und haften noch dazu gegenüber ihren KundInnen.    

Vielleicht werden doch noch einige Banken selbst FinTechs gründen um sich mehr Einfluss bewahren zu können. Zeit ist genug: Die Bestimmungen treten ja erst erst Mitte 2019 in Kraft.

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