Privatkonkurs neu gibt es seit einem Jahr

veröffentlicht am 16.11.2018

Privatinsolvenzen haben um mehr als die Hälfte zugenommen.

Neue gesetzliche Bestimmungen rund um den „Privatkonkurs" (rechtlich: Schuldenregulierungsverfahren) sind vor einem Jahr, mit 1.11.2017, in Kraft getreten. Mit der Abschaffung der Mindestquote von 10% der Gesamtschulden und der Verkürzung der Dauer des Abschöpfungsverfahrens auf fünf Jahre wird vor allem jenen eine Chance auf ein schuldenfreies Leben ermöglicht, die aufgrund eines sehr geringen Einkommens den Privatkonkurs bisher nicht geschafft haben bzw. gar nicht erst für ein Verfahren zugelassen wurden.

Was hat sich seither verändert?

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV), der die Gläubigerseite in den Verfahren vertritt, hat als Erster kürzlich einen Erfahrungsbericht mit statistischen Zahlen veröffentlicht. Folgende Ergebnisse hat der AKV festgestellt:

  • Seit Einführung des Privatkonkurses im Jahr 1995 ist es einmalig, dass in einem Jahr mehr als 10.000 Personen ein Schuldenregulierungsverfahren beantragt haben (im Vergleich waren es zB im Jahr 2015: 8.881 Personen, 2016: 8.014 Personen und 2017: 6.827 Personen). Somit haben im letzten Jahr durchschnittlich 195 Personen pro Woche einen Privatkonkurs beantragt.
  • Beim Zahlungsplan bietet die überschuldete Person den Gläubigern eine bestimmte Quote an. In diesem Teilbereich ist es laut AKV zu keinen wesentlichen statistischen Abweichungen gekommen. Auch im Rahmen der neuen Rechtslage endeten mehr als die Hälfte der Verfahren (ca. 67,2 %) mit einem Zahlungsplan.
  • Die Erleichterungen (keine Mindestquote, 5 Jahre Abschöpfungsverfahren) gelten auch für Abschöpfungsverfahren, die vor dem 01.11.2017 eingeleitet wurden. Dies führte dazu, dass viele Schuldnerinnen und Schuldner insbesondere freiwillige Zahlungen (das sind Zahlungen, die Schuldner über die pfändbaren Bezügen hinaus leisten) zur Erlangung der ursprünglichen Mindestquote einstellten. Der AKV EUROPA als einer der von den Gerichten eingesetzten Treuhänder musste bereits im Jahr 2017 einen Rückgang der Einzahlungen auf die Treuhandkonten um ca. 15% wahrnehmen.

Zusammenfassend

Die mit 1.11.2017 geschaffene Möglichkeit, vor allem gescheiterten Unternehmerinnen und Unternehmern und einkommensschwachen Privatschuldnerinnen und -schuldnern einen „Neustart" zu erleichtern und einen sicheren Weg zur Restschuldbefreiung zu bieten, wird angenommen. Das Abschöpfungsverfahren ist für überschuldete Personen attraktiver geworden. Ob die Befürchtung der Gläubigerseite, dass mit dem Entfall der Mindestquote, Gläubiger künftig auf einen noch größeren Teil ihrer Forderungen verzichten müssen als bisher, eintritt, bleibt aber abzuwarten.

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