WW Holding AG (ehemals Wienwert AG) ist insolvent!

veröffentlicht am 13.02.2018

Informationen und Tipps

Die WW Holding AG (ehemals Wienwert AG) ist seit 2.2.2018 insolvent!

Uns ist das Unternehmen schon früher aufgefallen: Im Jahr 2014 hatte WW Holding AG Werbung für ihre Immobilienanleihe gemacht:

 „3-fach sicher: treuhandgesichert, prospektgeprüft und grundbücherlich eingetragen, mit
einer jährlichen Ausschüttung von 6,5%"

Risikohinweise fanden sich lediglich im Prospekt und nicht in der Werbung. Der VKI klagte daher das Unternehmen in unserem Auftrag.

Das Handelsgericht kam zum Ergebnis, dass die Werbung irreführend sei: die Werbung erwecke den Eindruck, es liege eine Überprüfung des Prospekts durch die Finanzmarktaufsicht vor und nicht nur deren Billigung.

Auch die FMA ging einige Male mit Verwaltungsstrafen gegen das Unternehmen vor, weil die Werbung nicht mit den Inhalten der Prospekte konform war.

Soweit so schlecht….

Von der Insolvenz der WW Holding AG, Muttergesellschaft der privaten Immobiliengruppe Wienwert, sind nun rund 900 AnlegerInnen betroffen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte kürzlich den Schaden für die KäuferInnen von Wienwert-Anleihen mit bis zu 40 Mio. Euro beziffert.

Sie sind betroffen? In einem ersten Schritt ist herauszufinden, wer Emittent der gehaltenen Anleihe ist; was gar nicht so leicht ist, denn die WW Holding AG hat mehrfach ihren Nahmen geändert.

Zunächst hieß die WW Holding AG

  • ab 25.4.2008 Wienwert Immobilien Finanz AG,
  • ab 4.6.2016 Wienwert AG,
  • ab 14.12.2016 Wienwert Holding AG und
  • seit 12.5.2017 WW Holding AG.


Das heißt, die jetzige WW Holding AG hat früher unter dem Namen "Wienwert AG" Anleihen herausgegeben, die in die Insolvenz der jetzigen WW-Holding AG fallen.

Gleichzeitig gibt es aber eine neue WIENWERT AG, die am 31.12.2016 als Umbenennung der SALEM Beteiligungsverwaltung sechzehnte GmbH ins Firmenbuch eingetragen wurde. Diese Gesellschaft trat als Emittent der zuletzt emittierten „Wienwert-Unternehmensanleihen“ auf und ist derzeit von der Insolvenz nicht betroffen.
 
Alle weiteren Informationen zur formellen Forderungsanmeldung finden Sie auf www.verbraucherrecht.at!

In Zukunft auf der sicheren Seite?

Eine sichere Anlage mit einer hohen Rendite klingt vielversprechend; ist aber nicht realistisch. Gerade unseriöse Anbieter von Anlageprodukten versuchen mit großspuriger Werbung und großem Medienauftritt zu locken.

Im Rahmen der Wertpapieraufsicht ist die Finanzmarkaufsicht (FMA) als Aufsichtsbehörde unseriösen Anbietern auf den Fersen. Aber Achtung: die FMA prüft Wertpapierprospekte nur auf ihre Widerspruchsfreiheit, Verständlichkeit und Vollständigkeit. Die Richtigkeit der Angaben eines Wertpapierprospektes, insbesondere zugesicherte Eigenschaften (zum Beispiel Mündelsicherheit, hohe Ertragschancen, größtmögliche Sicherheit, geringe Volatilität) werden durch die FMA nicht überprüft! Für die Richtigkeit der in einem Wertpapierprospekt getätigten Angaben haftet grundsätzlich der jeweilige Emittent.

Die Website der Finanzmarktaufsicht bietet VerbraucherInnen diesbezüglich interessante Informationen, in komprimierter Version mittlerweile auch in Form einer mobilen App, die in einer iOS- und Android-Version zum Download bereitsteht.

Die App ist einfach zu bedienen und ermöglicht es AnlegerInnen unmittelbar die Berechtigungen von Finanzanbietern zu überprüfen und so unseriöse Angebote besser zu erkennen. Die Vermittler-Abfrage gibt Auskunft darüber, ob eine natürliche beziehungsweise juristische Person als Wertpapiervermittler oder als vertraglich gebundener Vermittler tätig ist. Aktuelle Investorenwarnungen können als Push-Nachrichten an das Handy oder Tablet gesendet werden und informieren über Unternehmen, die ihre Dienstleistungen unerlaubt auf dem österreichischen Finanzmarkt erbringen. Näheres unter https://www.fma.gv.at/fma-app/!

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