„Devisenfixing“ der Erste Bank bei Fremdwährungskrediten gesetzwidrig

veröffentlicht am 10.05.2016

Verwendete Umrechnungsklausel ist intransparent

Die Bank verwendete in Verträgen über Fremdwährungskredite Klauseln zur Währungsumrechnung, in denen auf das „Erste Bank Devisenfixing" verwiesen wurde. Der darin enthaltene Aufschlag wurde aber weder angegeben noch handelte es sich hierbei um einen objektiven Parameter, der vom Willen der Bank unabhängig war. Der Kurs wurde im Ergebnis ohne irgendeine sachliche oder betragliche Begrenzung gebildet.

Das Handelsgericht Wien stufte die betroffenen Klauseln als gesetzwidrig ein, da unklar bleibe, nach welchen Kriterien die Kurse gebildet werden.

Erstinstanzliches Urteil ist nun rechtskräftig

Die Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg wurde bereits letztes Jahr eingebracht und das Urteil erging im November 2015. Nachdem die beklagte Erste Bank Berufung erhob, diese aber nunmehr zurückgezogen hat, wurde das Urteil jetzt rechtskräftig.

Für die KonsumentenschützerInnen ist klar, dass die verrechneten Aufschläge vollständig zurückbezahlt werden müssen und zukünftig keine Grundlage für derartige Aufschläge besteht!

Erste Bank weigert sich gesamten Schaden zu ersetzen

Aktuell informiert die Bank ihre betroffenen Kundinnen jedoch, dass nur eine leichte Korrektur vorgenommen und es damit nur kleine Gutschriften geben werde. Das ist nicht nachvollziehbar, denn dadurch ersetzt die Bank trotz des klaren Urteils nur einen Teil des Schadens.

Es werden daher weitere Klagen gegen diese unverständliche Vorgehensweise der Bank geprüft, damit die betroffenen VerbraucherInnen zu einer gesetzeskonformen Abrechnung kommen.

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