Sie haben Rechte
veröffentlicht am 26.08.2015
Eine Informationskampagne der EU Kommission über Verbraucherkreditrechte
EU-KonsumentInnen haben im Zusammenhang mit der Aufnahme von Verbraucherkrediten viele Rechte.
Drei davon -
1) das Recht auf vorvertragliche Information,
2) das Recht auf Rücktritt bis 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung
3) sowie das Recht auf vorzeitige Rückzahlung -
stehen im Fokus der heute startenden EU-Informationskampagne „SIE HABEN RECHTE".
Die Motivation zur Initiierung der Kampagne bildet eine repräsentative EU-Studie, in der österreichische KonsumentInneen zu ihrem Wissensstand, ihren Einstellungen und ihren Erwartungen zum Thema Verbraucherkredite befragt wurden.
Die Ergebnisse zeigen, dass es ein Informationsdefizit gibt und dass die Auswahl von passenden Kreditprodukten als sehr schwierig empfunden wird. Das Anliegen der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Kampagne ist es, in den nächsten Monaten die genannten Konsumentenrechte im Zuge einer Informationsoffensive bei den ÖsterreicherInnen besser zu verankern.