Neues zur Form des Verbraucherkreditvertrages

veröffentlicht am 29.11.2016

EuGH entscheidet in einem slowakischen Vorabentscheidungsverfahren

Das österreichische Verbraucherkreditgesetz (VKrG), das  im Juni 2010 in Kraft getreten ist, beruht auf der Verbraucherkreditrichtlinie der EU.

Zur Klärung von Rechtsfragen, die sich aus der Umsetzung von Richtlinien ergeben, haben innerstaatliche Gerichte die Möglichkeit, den EuGH um eine Vorabentscheidung zu ersuchen.

Zur Verbraucherkreditrichtlinie fanden schon einige Vorabentscheidungsverfahren statt.

Diesmal trat ein slowakisches Gericht an den EuGH heran.

EuGH-Entscheidung

Ursache waren Rechtsfragen zur Form und zum notwendigen Inhalt eines Kreditvertrages. In Art. 10 der Richtlinie wird angeführt, welche Informationen zwingend in einem Kreditvertrag enthalten sein müssen.

Nun hat der EuGH entschieden, dass es erlaubt ist, den zwingenden Inhalt auf mehrere Dokumente aufzuteilen. Zum Beispiel können die notwendigen Inhalte auf den Kreditvertrag und die AGB aufgeteilt werden können.

Es müssen dann allerdings alle diese Dokumente dem Verbraucher auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger mitgegeben werden. Es ist wichtig, dass die Informationen, wie auf Papier, auch auf dem Datenträger unverändert bleiben, die VerbraucherInnen die Daten speichern und immer wieder ansehen können.

EuGH 9.11.2016, C-42/15 (Home Credit Slovakia/Bíróová) im Originaltext

Weitere wichtige Regelungen

Neben der Bestimmung zu Form und Inhalt von Verbraucherkreditverträgen gibt es noch andere Bestimmungen im Gesetz, die dem Schutz der VerbraucherInnen dienen.

Zum einen müssen die Banken die VerbraucherInnen vor Vertragsabschluss umfassend informieren, damit diese eine fundierte Entscheidung treffen können.

Nach Abschluss des Vertrages können VerbraucherInnen 14 Tage lang vom Vertrag zurücktreten und den Verbraucherkredit auch jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Unter Umständen darf der Kreditgeber allerdings eine „Vorfälligkeitsentschädigung" von den Verbraucherinnen verlangen.

Auf unserer Website finden sich weitere wichtige Informationen zum Verbraucherkredit.

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