Mehr Marie fürn VKI

veröffentlicht am 01.03.2017

VKI-Finanzierung ist ab 2018 dauerhaft gesichert

Konsumentenschutz in Österreich ist untrennbar mit dem Verein für Konsumenteninformation, kurz VKI, verbunden. So gibt es wohl kaum KonsumentInnen, die den VKI nicht kennen, sei es durch die Zeitschrift „Konsument" und den Produkttests oder durch regelmäßige Auftritte der MitarbeiterInnen des VKI beim Bürgeranwalt, in Konkret oder beim Help Radio. Das schlägt sich auch in Zahlen nieder: 60.000 Beratungen, 2.000 Interventionen und 100 neuen Klagen jährlich im Dienste der KonsumentInnen.

Wer zahlt?

Das Service des VKI ist für KonsumentInnen kostenfrei bzw. kostengünstig - aber wer zahlt letztlich dafür?

Den Hauptteil der Finanzierung, nämlich ca. 75%, erwirtschaftet der Verein selbst; größtenteils durch die Einnahmen aus den Publikationen. Der Bund als außerordentliches Mitglied bezahlt seit Jahren eine gleichbleibende Subvention, die aber 2015 und 2016 um Zusatzsubventionen erweitert werden musste, da insbesondere die steigenden Personalkosten einen negativen Jahresabschluss erwarten ließen. Nach dem Ausstieg der Landwirtschaftskammer, der WKÖ und des ÖGB aus dem VKI ist die Arbeiterkammer nunmehr alleiniges ordentliches Mitglied und bezahlt dafür einen Mitgliedsbeitrag.

Eine langfristige und unabhängige finanzielle Absicherung stand daher als Forderung schon lange im Raum.

Her mit der Marie für mehr VKI

Mit diesem Slogan forderte der VKI bereits 2015 über Facebook die Umsetzung des Regierungsübereinkommens für den Zeitraum 2013 - 2018. Demnach sollte der Verein einen Teil jener Geldbußen erhalten, die gegen Unternehmen wegen Kartellrechtsverstößen verhängt werden. Eine durchaus sinnvolle Forderung: "schwarze Schafe" unter den Unternehmen tragen zu einer Finanzierung jener Organisation bei, die sich die Verteidigung der Rechte der VerbraucherInnen in die Statuten geschrieben hat.

Mit dem gestrigen Beschluss im Ministerrat hat die Bundesregierung den Verein für Konsumenteninformation (VKI) langfristig gesichert. Der VKI erhält ab dem kommenden Jahr 1,5 Millionen Euro der jährlich vom Kartellgericht verhängten Bußgelder.

Website des VKI
Anlaufstelle des VKI für grenzüberschreitende Geschäfte
Website der Rechtsabteilung zu aktuellen Urteilen und Gesetzen
Facebook-Seite des VKI

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