Fremdwährungskredite: Achtung bei neuen Zinsgleitklauseln!

veröffentlicht am 14.07.2015

Diverse Banken versuchen für geltende Fremdwährungskredite neue Zinsgleitklauseln einzuführen. Einem Konsumenten wurden etwa neue Vertragsbedingungen für seinen konvertierten Eurokredit vorgeschrieben, laut denen die neue Zinsgleitklausel (Euribor + Marge) auch eine Zinsuntergrenze vorsieht (die derzeit sogar höher als der Euribor + Marge wäre). Nach der Rechtsmeinung des Sozialministeriums ist die Klausel gesetzwidrig, da in diesen Fällen auch eine Zinsobergrenze definiert werden müsste. KonsumentInnen wird empfohlen, Zinsgleitklauseln, die eine Verschlechterung der derzeitigen Regelung darstellen, nicht zu unterzeichnen bzw. diesen schriftlich zu widersprechen.

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