Urteil gegen Starbucks wegen Mogelpackung

Auf den Gesamteindruck von DurchschnittsverbraucherInnen kommt es an

Starbucks ist nicht nur ein Kaffeehaus, in dem vor allem Jugendliche Kafee trinken, der offenbar nicht nach Kafee schmecken soll, sondern auch ein Geschäft, das Merchandising-Produkte rund um Starbucks an VerbraucherInnen verkauft. So können KonsumentInnen unter anderen auch den Starbucks Tee der Teesorte "Emperor's Clouds & Mist Green Tea" in Teebeuteln in den Starbacks-Filialen käuflich erwerben.

Und falls Sie sich auch schon darüber geärgert haben, dass in der großen Packung lediglich 12 Teebeuteln zu finden sind, dann wird Sie vielleicht folgende Information freuen:
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte Starbucks auf Unterlassung des Vertriebs dieser irreführenden Teeverpackung und bekam vor dem HG Wien Recht.

VKI klagte

Das Gericht sah in dem Produkt eine sogenannte Mogelpackung: ein Produkt ist irreführend, wenn die bei den DurchschnittsverbraucherInnen erweckten Vorstellungen mit den wirklichen Verhältnissen nicht im Einklang stehen.

Im konkreten Fall erwarten sich DurchschnittsverbraucherInnen aufgrund des Außenkartons mehr Inhalt, so das Gericht. Zusätzlich sei der auf der Schachtel angebrachte Hinweis, dass 12 Teebeutel enthalten seien, zu wenig auffällig ausgestaltet, um den unrichtigen Eindruck bei der überwiegenden Zahl der Durchschnittskonsumenten zu beseitigen.

Starbucks darf ab sofort diesen Tee in dieser Verpckaung nicht mehr verkaufen.

Das Urteil kann nachgelesen werden auf verbraucherrecht.at!

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