Datenschutz-Grundverordnung in Kraft!

Das Sozialministerium informiert

An der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt man derzeit nicht vorbei. Bis zuletzt werden noch Einwilligungen zu bestehenden Newslettern eingeholt, Websites und Datenschutzerklärungen DSGVO-konform gemacht.

Heute ist es soweit - nach einer zweijährigen Übergangsphase tritt die DSGVO, die 2016 formell von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen wurde, in Kraft.

Was die DSGVO an Änderungen mit sich bringt, darüber informiert ab sofort das Konsumentenportal des Sozialministeriums. Unter diesem Link finden Sie die wichtigsten Informationen zum Datenschutz, zu finden auch im Bereich "Mein Alltag/Themen" als Reiter "Digitalisierung und Datenschutz".

Neue Rechte für EU-BürgerInnen

Die DSGVO zielt nicht nur darauf ab, innereuropäisch den Datenschutz zu stärken, sondern auch die Schlagkraft gegen jene nicht-europäischen Konzerne wie Amazon, Google oder Facebook zu erhöhen, die sich bislang als einigermaßen datenschutzresistent erwiesen haben. Denn anders als bisher hat nun jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts oder ihres Arbeitsplatzes  oder des Orts des Verstoßes. Auch die Gerichtszuständigkeit wurde verbraucherfreundlich geregelt.

Wesentlich sind auch jene Bestimmungen, die den Verarbeitungsverantwortlichen vorschreiben, ihre Anwendungen so zu gestalten, dass in der Voreinstellung nur auf die notwendigen Daten zugegriffen wird und dass während der gesamten Verarbeitung auf die Rechte der Betroffenen, wie etwa Datenminimierung zu achten ist.

Es geht aber auch um Ihr Privacy-Verhalten

Aber auch die Betroffenen sollten auf ihre Rechte schauen: die größte Gefahr für den Schutz der Daten besteht in der unüberlegten Zustimmung zu deren Verwendung. Warum soll ein Routenplaner auf meine privaten Kontakte zugreifen dürfen? Wozu braucht ein Streaming-Dienstleister meine genauen Standortdaten?

Achten Sie also darauf, wem Sie was anvertrauen!

Wenn Sie nicht unbedingt noch mehr Werbung erhalten wollen, streichen Sie in Vertragsformularen auch immer die Zustimmungserklärungen für die Datenweitergabe. Auch bei der Teilnahme an sozialen Netzwerken im Internet oder bei der Verwendung von Smartphones sollten Sie auf die Einstellungen zum Schutz Ihrer Privatsphäre achten.

Bei Fragen und Problemen im Onlinehandel oder in Zusammenhang mit sozialen Netzwerken steht Ihnen der Internet Ombudsmann mit Rat und Tat zur Seite.

Werden bei der Datenverwendung ganz konkret Ihre Rechte als betroffene Person verletzt, so können Sie sich an die Datenschutzbehörde wenden.

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