Smart Meter werden langsam Realität

Rechte für die Haushaltskundinnen und –kunden

Österreichs Infrastruktur wird ein Stück digitaler: Die regionalen und lokalen Strom-Netzbetreiber stellen Schritt für Schritt - bis hin zum Jahr 2023 - auf die digitale Strommessung um.
Der längerfristig flächendeckende Roll Out erspart den Netzunternehmen und damit indirekt den Kunden Kosten für die Bewirtschaftung von zwei verschiedenen Messsystemen. Denn die Kosten der Strommessung werden über die Netzgebühren letztlich von den Stromkundinnen und -kunden finanziert.
Der sogenannte Smart Meter führt in ein neues Energiezeitalter, das einen sorgfältigeren Umgang mit Energie, neue Produkte und neue Märkte ermöglichen soll.

Neue Funktionen und Nutzen für Energiekundinnen und -kunden:

Mit der zeitnahen Messung (Auslesung jedenfalls des Tagesverbrauchs) von Strom mittels Smart Metering und entsprechenden Verbrauchsinformationen sollten auch Haushaltskundinnen und -kunden künftig ein Gespür für ihren Stromverbrauch bekommen können.
Über ein Web-Kundenportal, das der Netzbetreiber betreibt bzw. über zugesandte Verbrauchswerte können KundInnen ein stark verändertes Verbrauchsverhalten rasch erkennen oder höhere Kosten durch gestiegene Preise besser analysieren.
Bisher wird der Stromverbrauch in der Regel einmal jährlich, zumindest aber alle drei Jahre abgelesen. Das Gesetz gibt nun Smart Meter KundInnen, die das wünschen, auch das Recht auf eine verbrauchsgenaue Monatsrechnung. Die heute üblichen Vorauszahlungsbeträge - basierend auf Erfahrungswerten des letzten Jahres entfallen so. Überraschend hohe Nachzahlungen aufgrund der Jahres-Stromrechnung sollten dadurch vermieden werden.

Selbstbestimmung durch Opt Out-Recht

Kundinnen und Kunden, die mit der genaueren Messung ihrer Verbrauchsdaten durch den Smart Meter nicht einverstanden sind, haben ein - inzwischen rechtlich klar verankertes - Recht auf ein sogenanntes Opt Out: die „smarten" Funktionen wie die regelmäßige zeitnahe Messung (in der Regel Tageswerte) und die Fernabschaltungsfunktion (Breaker) werden deaktiviert. Dieser ‚Opt out‘ - Zähler hat somit die gleiche Messfunktion wie der bisherige Ferraris Zähler.
Nur für Verrechnungszwecke darf der Netzbetreiber über den ,Opt out‘- Zähler Verbrauchsdaten aus der Ferne erfassen. Zur Stromablesung muss daher niemand mehr zuhause bleiben. Damit wird auch die Abwicklung der Abrechnung bei Wohnungswechel einfacher.

Zusätzlich gelten folgende Kundenschutzregelungen:

  • Vor Austausch der Ferrariszähler müssen Kundinnen und Kunden vom Netzbetreiber informiert werden.
  • Digitale Zähler werden eingebaut, die smarten Funktionen müssen auf Kundenwunsch aber deaktiviert werden (=,Opt out‘-Zähler).
  • Beim ,Opt out‘-Zähler gilt: das Display am Gerät zeigt - wie auch bisher beim mechanischen Ferrariszähler - den laufend aktuellen Gesamtzählerstand an.
  • Bei Smart Metering ist sicherzustellen, dass Nachmieter im Fall des Mieterwechsels noch gespeicherte Verbrauchsdaten des Vormieters nicht einsehen können.
  • Spezifische Datenschutzregeln sichern die Datenhoheit der Kundinnen und Kunden und die Datensparsamkeit. Auf Datensicherheit ist zu achten, falls erforderlich kann Genaueres verordnet werden.
  • Zeitnähere Messwerte als Tageswerte werden bei Smart Metering nicht automatisch, sondern nur im Fall einer ausdrücklichen Zustimmung der Kunden abgelesen.
  • Eine Zustimmung zu einem Vertrag, der eine genauere Messung erfordert, ersetzt allerdings diese Zustimmung. (zB Preis, der innerhalb der Tageszeit variiert)

Für Anfragen zu den Rahmenbedingungen beim Zähler-Roll-Out sind primär die Netzbetreiber Ansprechpartner. Die E-Control Austria hat über allgemeine Aspekte der Einführung zu informieren.

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