Sharing-Hype E-Scooter

Neue gesetzliche Regelung ab 1. Juni 2019

Bursch auf Scooter, © Photo by Simon Buchou on unsplash

E-Scooter gehören mittlerweile in vielen Städten fix zum Straßenbild. In Wien zB. stehen seit Herbst 2018 neben den privaten Rollern 2500 E-Scooter von 3 verschiedenen Leihfirmen zum Ausleihen zur Verfügung.

Hinsichtlich der Nutzung der Scooter stellen sich einige - vor allem rechtliche - Fragen: Wo darf ich die E-Scooter abstellen? Darf ich Gehsteige benützen? Muss ich auf der Straße fahren? Wie muss ein E-Scooter ausgerüstet sein?

Hier ein kleiner Überblick über die Rechte und Pflichten bei der Benützung von E-Scootern:

Rechtlich ein Fahrrad

Für das Nutzen von E-Scootern galten in den Bundesländern bislang unterschiedliche Regelungen. Um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, gibt es nun mit 1. Juni 2019 eine bundesweite Regelung. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt die E-Scooter-Nutzung in vielen Aspekten rechtlich mit Fahrradfahren gleich.

Diese Bestimmung gilt für Elektrofahrzeuge, die einen Antrieb besitzen, der dem eines Elektrofahrrades entspricht, also mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Was bedeutet das

Kurz zusammengefasst, bedeutet das: 

  • Mit E-Scootern darf man daher auch nur dort fahren, wo Fahrräder erlaubt sind: nur auf Radwegen, in gemischten Verkehrszonen und auf für Fahrräder freigegebenen Straßenabschnitten. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden.
  • Das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen, Gehwegen und Fußgängerzonen ist ebenfalls grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur dort, wo eine Zusatztafel Fahrräder erlaubt, wie etwa auf der Mariahilfer Straße in Wien. Dann darf die Fußgängerzone maximal in Schrittgeschwindigkeit (nach derzeitiger Rechtsprechung 5 km/h) befahren werden.
  • Räder, und damit auch E-Scooter, dürfen, wenn sie den Verkehr oder Fußgänger nicht behindern, am Gehsteig zurückgelassen werden. ABER: am Gehsteig dürfen sie nur ohne Motor betrieben werden. Sobald dieser zum Einsatz kommt, müssen sie auf den Radweg oder auf die Straße wechseln.
  • E-Scooter müssen auch StVO-konform - also wie in der Fahrradverordnung verlangt - ausgestattet sein. Praktisch heißt das, sie müssen mit
    - zwei voneinander unabhängigen Bremsvorrichtungen,             - einer Klingel oder ähnlichem,
    - einem weißen Rückstrahler nach vorne und einem roten nach hinten und
    - bei schlechtem Licht mit einem weißen (hellen) Scheinwerfer nach vorne und einem roten Rücklicht ausgestattet sein.
  • Fahrerinnen und Fahrer von E-Tretrollern sind ab einem Blutalkoholgehalt ab 0,8 Promille voll strafbar. Ihnen droht im schlimmsten Falle der Entzug des Führerscheins.

Verleih von E-Scootern

Grundsätzlich dürfen Kinder - wie beim Fahrrad - ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren. Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

Für die Nutzung der im Verleih stehenden E-Scooter muss man aber volljährig sein. Um einen E-Scooter anmieten zu können, benötigt man

  • ein Smartphone,
  • die App des jeweiligen Herstellers und
  • ein Zahlungsmittel (Bankomat- oder Kreditkarte).

Grundsätzlich ist die Nutzung der im Verleih stehenden E-Scooter ziemlich günstig. Derzeit verlangen alle Betreiber pro Fahrt einen Grundpreis von einem Euro sowie 15 Cent je Minute.

Doch was einem bewusst sein sollte: die dahinter stehenden Verleihfirmen verdienen nicht nur unmittelbar durch den Verleih und den konkreten Gebrauch. Durch die Nutzung erklären sich die Nutzerinnen und Nutzer auch damit einverstanden, dass zahlreiche Daten, wie die Kontoverbindung, Wohnort und Bewegungsdaten durch die Verleihfirma erhoben und verarbeitet werden. Anonymisiert können diese auch ohne Zustimmung weitergegeben werden.

Fazit?

Die Leih-E-Roller haben in der Stadt einen urbanen Hype ausgelöst, der einem das gute Gefühl vermittelt, man habe ein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel bei der Hand; und das zu jeder Zeit und an jedem Ort.

Aber genau da liegt das Problem: wie ressourcenschonend ist man unterwegs, wenn der Scooter das Gehen bereits für die kleinsten Wege ersetzt? Der Weg von zu Hause zu den Öffis und von den Öffis zur Arbeit. Bequemlichkeitshalber klappert man mit E-Scooter die Wege ab, die wir früher zu Fuß gegangen sind.

Ein weiteres Problem stellt die potentielle Gefährdung anderer da.  Leise im Antrieb und schnell in der Geschwindigkeit können sie für FußgängerInnen gefährlich sein, insbesondere für Menschen, die aufgrund einer körperlichen Einschränkung die heranrasenden Scooter weder hören noch ihnen rechtzeitig ausweichen können.

Auch wenn die Verlockung, auf einen E-Scooter aufzuspringen, groß ist (auch deshalb, weil die hohe Verfügbarkeit dadurch demonstriert wird, dass die E-Scooter auf Gehsteigen mehr oder weniger im Weg herumstehen), kann es auch schön sein, den Weg bewusst zu Fuß zu genießen...

Tut sowohl der Gesundheit wie auch der Umwelt gut!

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen