Reisen mit kleinem Gepäck


Billigfluglinien schränken die Mitnahme von Handgepäck weiter ein

Mann mit kleinem Koffer beobachtet Flugzeug, © Photo by JESHOOTS.COM on Unsplash

Die Zeiten, in denen das Fliegen zwar teuer, aber auch einen Hauch von Luxus versprüht hat, sind vorbei. Damit sich für Fluglinien Billigangebote auszahlen, wurden gewisse - bis dahin im Preis inbegriffene - Serviceleistungen empfindlich eingeschränkt. Wer sich also einen gewissen Luxus weiterhin gönnen möchte, muss dafür zahlen. Mittlerweile ist es weithin üblich, für ein Bordmenü, die Wahl eines besseren Sitzplatzes oder für zusätzliche (!) Gepäckstücke aufzuzahlen.

Nun wird auch beim Handgepäck gespart. Wie bereits in den Medien berichtet, hat die Fluglinie Lauda mit 31. März die Handgepäcksregeln ihrer Muttergesellschaft, der irischen Billig-Airline Ryanair, übernommen. Reisende dürfen künftig nur ein Gepäcksstück mit den Maßen 40 mal 25 mal 20 Zentimeter - deutlich kleiner als bisher -  kostenlos an Bord mitnehmen. Ein zweites Handgepäcksstück kostet extra.

Irreführende Geschäftspraxis versus Effizienz

Im Herbst letzten Jahres brummte die italienische Wettbewerbsbehörde Ryanair wegen dieser einschränkenden Gepäcks- und Preisvorgaben eine Strafzahlung auf. Das neue Preismodell sei irreführend und verzerre den realen Preis einer Flugreise, hieß es seitens der Wettbewerbsbehörde. Ryanair argumentierte mit einer effizienteren Abwicklung am Flughafen (schnellere Abfertigung an den Sicherheitskontrollen, kürzere Boardingzeiten, Verbesserung der Pünktlichkeit der Flüge).

Das eigentliche Problem liegt aber darin, dass international verbindliche Standards für Handgepäck fehlen. Es gibt lediglich Empfehlungen. Der internationale Dachverband der Fluggesellschaften (IATA) hat im Jahr 2015 einen Richtwert herausgegeben. Viele Airlines haben diese Empfehlung allerdings nicht übernommen. Die Größe der erlaubten Handgepäcksstücke variiert somit von Airline zu Airline.

Das Geschäft mit den Zusatzleistungen

Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es also Reisenden grundsätzlich zu raten, sich vor der Buchung jedenfalls genau über die Handgepäcksbestimmungen und etwaige Zusatzkosten der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren. Im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Fluglinie für die Aufgabe des Gepäcks neben dem Flugpreis Zusatzkosten verlangen darf (das gilt nicht für das Handgepäck!). Auf diese Kosten muss aber auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise zu Beginn jedes Buchungsvorgangs hingewiesen werden. Die Annahme durch die Kundinnen und Kunden muss auf "Opt-in"-Basis erfolgen.

Dass somit der Kreativität der Fluglinien doch Grenzen gesetzt werden, zeigt auch das noch nicht rechtskräftige Urteil gegen Lauda Air.

Gebühren für Flughafen-Check-In unzulässig

Das Gericht befand die Klausel, die zwar einen kostenlosen Online-Check-In ermöglicht, für den Check-In am Flughafen aber EUR 55,-- verlangt, für unzulässig, weil ungewöhnlich und überraschend. Außerdem wird während des gesamten Buchungsvorganges die Höhe des Tarifs für den Flughafen-Check-In nicht automatisch angezeigt. Das Landesgericht Korneuburg gelangte zur Ansicht, dass Reisende deshalb nicht mit diesen Kosten zu rechnen brauchen, weil es sich beim Check-In-Vorgang um eine einfache und in kürzester Zeit zu erledigende Dateneingabe handelt, die keiner besonderen intellektuellen Fähigkeit bedarf. Damit ist die Verrechnung eines Entgelts, das die von Billigfluglinien vielfach angebotenen Beförderungsentgelte deutlich übersteigt, jedenfalls überraschend und damit unzulässig.Artikel vom 29.3. zu Handgepäck auf orf.at

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