None of your business!

noyb - Max Schrems gründet Datenschutz-NGO

Ausschnitt der Website von noyb mit Max Schrems, © noyb

"Das geht dich nichts an" - das hätten wohl so manche Internet-UserInnen gern den Unternehmen entgegengehalten, die sich in ihren AGB weitreichende Datenverwendungs- und Einsichtsrechte herausnehmen. Gemacht hat man in aller Regel aber nichts; schließlich wollte man den angebotenen Dienst nutzen und da heißt es üblicherweise: Friss Vogel oder stirb. Ohne Zustimmung zu den AGB kein Zugang zu den Internetseiten.

Das sollte sich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai 2018 angewendet werden muss, grundsätzlich ändern, da dann unter anderem eine abgestufte Zustimmung zu den Datenverwendungen der Unternehmen möglich sein muss. Auch viele andere Bestimmungen sollten die Datenhoheit der Betroffenen ab Mai besser schützen. 

Jedes Recht muss an der Möglichkeit seiner Durchsetzung gemessen werden

Was die Durchsetzung dieser Ansprüche betrifft, sieht die Datenschutzgrundverordnung vor, dass man sich an die Aufsichtsbehörde wenden kann. In Österreich ist das die Datenschutzbehörde. Zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen wie zB. Schadenersatz muss man sich nach wie vor an die Gerichte wenden.

Leider hat es der österreichische Gesetzgeber verabsäumt, von der Möglichkeit der DSGVO Gebrauch zu machen, unabhängigen Einrichtungen, also zB. Konsumentenschutzorganisationen, einen Klagsanspruch auch ohne konkreten Auftrag einer betroffenen Person zu geben. Das bedeutet, dass es im Bereich des Datenschutzes nach wie vor keine Verbandsklagen geben wird.  

Sehr wohl aber können solche Organisationen für einzelne betroffene Personen vor Gericht ziehen und damit kommt der neue Verein, den Max Schrems gründen will, ins Spiel.

Schrems will mit einem Team qualifizierter JuristInnen und IT-ExpertInnen die stabile europäische Datenschutz-Plattform noyb aufbauen, deren know-how allen
Betroffenen zu Gute kommen soll. 

Making Privacy a Reality

Unter diesem Stichwort will noyb Kräfte bündeln und sowohl mit bestehenden
Konsumentenorganisationen aus ganz Europa als auch mit Anwalts-NGOs oder anderen - die Privatsphäre wahrenden - Einrichtungen zusammenarbeiten und dabei dem Datenschutz im Verhältnis zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen zum Durchbruch zu verhelfen. Aber auch Best Practices Beispiele und Guidelines für Unternehmen sollen erarbeitet werden. Schließlich erfolgen Datenschutzverstöße oft genug nicht aus  Absicht sondern aus
Unwissen.

Die ersten Projekte sind dementsprechend auch breit gestreut: man möchte

  • Die gängigsten Apps im Hinblick auf ihre Datenschutzeinstellungen testen und diese
    in der Folge einem Ranking zu unterwerfen, Beschwerden oder Klagen einbringen;
  • Die operativen Systeme der I-phones und Smartphones überprüfen um die Überwachung im täglichen Leben zu reduzieren;
  • Das Recht der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Durchsetzungsmöglichkeiten und Kosten vergleichen um Klagen im europäischen Raum bestmöglich strategisch zu positionieren;
  • die nationalen Datenschutzbehörden beobachten.

It is your business – EUR 250.000 bis Ende Jänner

Wenn Ihnen das Recht auf die Privatsphäre und Datenschutz ein Anliegen ist,  besuchen Sie die Website von noyb und informieren Sie sich selbst. 

Sie haben Gelegenheit förderndes Mitglied zu werden: Für 2018 werden in der
Startphase mindestens 250.000 Euro benötigt. Für den laufenden Betrieb wird mit
Kosten von 500.000 Euro pro Jahr gerechnet.  

Noyb sammelt via Kickstarter-Methode Fördermitglieder. Das heißt bis Ende Jänner
müssten zumindest 250.000 Euro zusammenkommen - sollte dies nicht gelingen, ist
das Projekt gescheitert und wird nicht weiterverfolgt. Alle Spendengelder werden
erst dann abgerufen, wenn klar ist, dass das Projekt zu Stande kommt.

Auf der Website www.noyb.eu läuft der Countdown. Bis dato wurden 71% (EUR 177.097 von
EUR 250.000) gesammelt.



 

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