Digitale Vignette

Welche Hintergründe die Aufregung um den Beginn der Gültigkeit hat

Seit 1.2.2019 brauchen auch alle Autofahrerinnen und Autofahrer, die letztes Jahr eine Vignette gekauft haben, eine neue. Immer mehr Menschen wählen statt der „Klebevignette", die „digitale Vignette".

Aber Achtung: Die digitale Vignette gilt erst 18 Tage nach Kaufdatum!

Rücktrittsrecht bei Verträgen im Fernabsatz ...

Kurz zum Hintergrund dieser Regelung: Das EU-Recht sieht zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit vor, innerhalb von 14 Tagen von einem im Internet geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten.

Diese Regelung ist auch grundsätzlich sinnvoll, etwa wenn Sie online Kleidung oder Elektronikgeräte kaufen, und diese dann doch nicht behalten wollen. Das gleiche gilt bei online abgeschlossenen Handyverträgen.

... und wozu dieses führen kann

Die ASFINAG stellt die gesetzliche Grundlage aber vor das Problem, dass Menschen Vignetten kaufen, die Autobahnen benützen und anschließend (innerhalb von 14 Tage) die Vignetten zurückgeben könnten.

Damit würde die ASFINAG - im schlimmsten Fall - an den Vignetten fast nichts verdienen (nur 24 Cent pro Tag). Deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Vignetten erst 18 Tage nach Kauf gültig sind (14 Tage Rücktrittsfrist plus Zeit für den Postlauf).

Wo Sie eine sofort gültige digitale Vignette kaufen können

Wenn Sie aber eine sofort gültige Vignette brauchen, dann können Sie auch eine sofort gültige digitale Vignette, etwa beim ÖAMTC, ARBÖ; A.T.U. oder bei Tobaccoland (Trafiken) kaufen. Hier finden Sie alle Verkaufsstellen.

Sollten Sie bereits eine digitale Vignette online gekauft haben, dann achten Sie auf den Gültigkeitsbeginn! Sollten Sie erst nach Kauf bemerken, dass dieser zu spät ist, können Sie die online gekaufte Vignette innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kaufdatum zurückgeben (vom Vertrag zurücktreten) und erhalten Ihr Geld zurück. Anschließend können Sie eine sofort gültige (digitale) Vignette an einer Verkaufsstelle erwerben.

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