2021 bringt neue Energielabel

veröffentlicht am 16.02.2021

Energielabel unterstützen seit 1994 Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Auswahl energieeffizienter Elektrogeräte wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Fernseher. Für viele Elektrogeräte gibt es ab März 2021 neue Labels zum Energieverbrauch. Hier das Wichtigste im Überblick

Da immer mehr energieeffiziente Produkte entwickelt werden und der Unterschied zwischen den Klassen A++ und A+++ für Verbraucher/innen weniger ersichtlich ist, hat sich die Europäische Kommission entschieden, die Energielabels grundlegend zu reformieren. Am 1. August 2017 ist eine neue EU-Energielabel-Verordnung in Kraft getreten. Aufgrund dieser EU-Verordnung erhalten fünf Produktgruppen ein neues Energielabel.

  • Kühlgeräte
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • elektronische Displays (z. B. Fernsehgeräte)
  • Leuchtmittel
Zusammenfassung Grafik Label neu, © gfu Consumer & Home Electronics

Abschied nehmen von A++ und A+++

Die neuen Effizienzlabels haben keine Plus-Klassen mehr wie „A+++“ oder „A++“. Die Labels haben nur noch die Effizienzklassen A bis G und werden mit einer einheitlichen Farbskala dargestellt. Mit der Rückkehr zu den Effizienzklassen A bis G soll es für Käufer/innen leichter sein, Produkte zu beurteilen und zu vergleichen. Die Klasse A wird aber anfänglich leer sein, um Platz für energieeffizientere Modelle zu lassen. Das bedeutet, ein Produkt der derzeitigen Energieeffizienzklasse A+++ wird im neuen System in die Klasse B eingeordnet werden, ohne dass sich sein Energieverbrauch ändert.

Neues Label informiert über mehr Kriterien als nur Stromverbrauch

Die neuen Labels sollen aber nicht nur über den Stromverbrauch des Geräts informieren, sondern auch über weitere wichtige Kriterien wie etwa den konkreten Wasserverbrauch bei Spül- und Waschmaschinen und die Dauer des Spül- bzw. Waschvorgangs. Auf dem alten Label wurde der durchschnittliche Verbrauch pro Jahr angezeigt, der aber je nach Haushalt unterschiedlich ausfallen kann. Auf dem neuen Label werden hingegen der Energieverbrauch pro Nutzungszyklus oder Betriebsstunde abgebildet. Damit wird der tatsächliche Verbrauch pro Haushalt nachvollziehbarer.

Übergangsfrist

Die Händler haben ab dem 1. März 14 Arbeitstage Zeit, sowohl in Geschäften als auch bei online ausgestellten Produkten, die Label auszutauschen. Mit 18. März sollte die Umstellung vollzogen sein. Um Verbraucher/innen nicht zu verwirren, ist es nicht erlaubt, in der Übergangsphase beide Verbrauchskennzeichnungen für ein Gerät zu verwenden.

Anders ist die Situation bei Leuchtmittel: die neuen Energielabel für Lampen, die erst ab September 2021 zum Einsatz kommen, müssen für 1,5 Jahre parallel mit den alten Varianten gezeigt werden.

Für alle anderen kennzeichnungspflichtigen Elektrogeräte wie Trockner, Staubsauger, Backöfen etc. findet die Umstellung voraussichtlich erst ab 2024 statt. Die Effizienzlabels für Heizungen werden erst ab 2026 geändert.

Label-Datenbank der Europäischen Kommission

Ab voraussichtlich Anfang März 2021 wird auf den Energie-Labels ein QR-Code abgebildet sein, der direkt mit der Label-Datenbank der Europäischen Kommission verlinkt ist. Über diesen Code können Verbraucher/innen mit ihrem Smartphone zusätzliche Informationen zu dem Gerät aus der europäischen Produktdatenbank „EPREL“ abrufen. Diese Informationen müssen von den Herstellerinnen und Herstellern hinterlegt werden.

Information der Europäischen Kommission
Information der BEUC - Europäischer Verbraucherschutzverband 

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen