noyb reicht eine Beschwerde gegen Amazon Europa ein

veröffentlicht am 16.11.2021

Beschwerdegrund: Diskriminierung von Kund:innen durch Algorithmus

Amazon bietet Kund:innen die Möglichkeit an, Produkte erst am Monatsende per „Monatsabrechnung“ zu bezahlen. Nicht immer können Verbraucher:innen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wie sich in einem konkreten Fall herausgestellt hat: ein Kunde erhielt nur Sekunden nach der Bestellbestätigung eine automatische E-Mail, in der diese Zahlungsart in seinem Fall abgelehnt wurde. Er solle doch auf Kreditkartenzahlung umsteigen, andernfalls werde die Bestellung binnen 5 Tagen storniert. Eine Begründung erhielt der Konsument nicht. Auch ein Auskunftsersuchen, das er daraufhin gestellt hatte, half nicht: Amazon konnte nicht erklären, wie es zu dieser Entscheidung kam und verweigerte letztlich die Auskunft.

Strenge Vorgaben bei automatisierten Einzelfallentscheidungen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht die Möglichkeit automatisierter Einzelfallentscheidungen vor, allerdings unter strengen Vorgaben im Hinblick auf Transparenz und Überprüfbarkeit: automatisierte Entscheidungen müssen von Menschen überprüfbar sein. Ein Unternehmen hat aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite der zugrundeliegenden Datenverarbeitungen bereitzustellen. Im konkreten Fall konnte Amazon diese Informationen nicht liefern. Ob lediglich interne Informationen zur Entscheidungsfindung herangezogen wurden, oder eine negative Bonitätsprüfung bei einer Kreditauskunftei der Grund war, gab Amazon nicht bekannt.

Beschwerde bei der luxemburgischen Datenschutzaufsichtsbehörde gegen Amazon Europa

Das erfolglose Auskunftsbegehren hat weitere Datenschutzverletzungen wie fehlende Informationen zu den Zwecken oder Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung aufgezeigt. Die österreichische Datenschutzorganisation noyb hat nun diesen konkreten Fall zum Anlass genommen und im Oktober 2021 eine Beschwerde gegen Amazon eingereicht. Bleibt abzuwarten, in wie weit noyb damit durchdringen wird: die örtlich zuständige Aufsichtsbehörde in Luxemburg ist bis dato weitgehend untätig geblieben. Noyb hatte bereits im Jänner 2019 eine Beschwerde gegen Amazon eingebracht, in der bis heute keine Entscheidung getroffen wurde.

Ein weiterer Fall der zeigt: das Datenschutzrecht hat einiges zu bieten. Ohne effektive Rechtsdurchsetzung geht dies aber ins Leere…

https://noyb.eu/de/blackbox-amazon-diskriminierung-von-kundinnen-durch-algorithmus

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