Zweiter Anlauf: Neue Nutzungsbedingungen von WhatsApp ab 15. Mai 2021

veröffentlicht am 12.05.2021

WhatsApp will nun am 15. Mai neue Nutzungsbedingungen einführen. Nutzer/innen müssen sich entscheiden, diesen zuzustimmen oder auf WhatsApp zu verzichten. WhatsApp gewährt für die Entscheidung eine Schonfrist.

Logo WhatsApp, Telefonhörer auf grünem Hintergrund , © wikimedia
Bereits Anfang des Jahres kündigte WhatsApp neue Nutzungsbedingungen an. Nutzer/innen wurden aufgefordert, den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen und damit einzuwilligen, dass ihre WhatsApp-Daten mit der Konzernmutter Facebook geteilt und in weiterer Folge dann zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Wer also Whatsapp weiterhin nutzen wollte, war damit gezwungen, den neuen Bedingungen zuzustimmen oder eben auf WhatsApp zu verzichten.

Die Frist für die Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen sollte ursprünglich bereits Anfang Februar 2021 ablaufen. Womit Whatsapp allerdings nicht gerechnet hatte, war, dass viele Nutzer/innen aus Protest Whatsapp verließen und zu anderen Anbietern wie Signal oder Telegram wechselten. Daraufhin verlängerte der Messenger-Dienst die Frist bis Samstag, den 15. Mai.

WhatsApp gewährt Schonfrist für die Entscheidung

Nutzer/innen, die bislang den neuen Nutzungsbedingungen nicht zugestimmt haben, werden nun erneut dazu aufgefordert. Aber WhatsApp räumt eine Schonfrist ein – Nutzer/innen sollen den Dienst noch "mehrere Wochen" (WhatsApp nennt keinen konkreten Zeitpunkt) unverändert nutzen können.

Nach Ablauf dieser Periode müssen sich Nutzer/innen aber dann endgültig entscheiden. In einem ersten Schritt sollen Nutzer/innen keinen Zugriff mehr auf ihre Chatliste haben, aber Nachrichten über die Benachrichtigungsfunktion am Handy weiterhin lesen und beantworten können. Auch Sprach- und Videoanrufe sollen noch entgegengenommen werden können. Nach ein paar Wochen (auch hier lässt WhatsApp einen genauen Zeitpunkt offen) werden in einem zweiten Schritt diese Dienste eingestellt.

Was macht WhatsApp mit den Daten?

Verwendet werden die Daten laut WhatsApp dazu, um die Sicherheit des Dienstes zu gewährleisten und WhatsApp zu verbessern. Die Daten dürfen nach den Nutzungsbedingungen aber auch für Werbezwecke genutzt werden. So könnte auf WhatsApp zukünftig vielleicht Werbung für ein konkretes Angebot auftauchen, wenn man an einem bestimmten Shop vorbeigeht. Pläne dafür sind aber derzeit noch nicht bekannt.

Nicht zulässig ist die Verwendung der Daten von WhatsApp-User/innen zur Verbesserung von Facebook-Diensten oder personalisierter Werbung auf Facebook. Dies war seinerzeit eine Bedingung der europäischen Wettbewerbsbehörde für die Zustimmung zur Übernahme von WhatsApp durch Facebook.

Fazit

Mit Stichtag 15. Mai wird sich zunächst für WhatsApp-Nutzer/innen, die ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen nicht erteilt haben, nichts ändern. Aber eine Entscheidung scheint unausweichlich – also vielleicht ein guter Zeitpunkt um über Alternativen nachzudenken. Näheres dazu finden Sie auf futurezone.at


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