Die Trendsetter der digitalen Welt

veröffentlicht am 03.08.2021

Influencer/innen und ihre Macht – Fluch oder Segen?

Influencer/innen, wörtlich übersetzt „Beeinflusser/innen“, sind heutzutage so angesagt wie nie zuvor, denn durch ihre authentischen Videos lassen sie den/die Zuschauer/in an ihrem Leben teilhaben. Sie kreieren häufig eine perfekte Scheinwelt, die vor allem die jüngere Generation in den Bann zieht. Problematisch hierbei: die Kinder und Jugendlichen nehmen sich diesen scheinbar „perfekten“ Lebensstil oft als Vorbild und eifern dem nach, ohne wirklich zwischen Schein und Sein unterscheiden zu können.  Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass gerade Kinder und Jugendliche als primäre Zielgruppe für viele Firmen gelten, die mit Influencer/innen zusammenarbeiten.

junge Frau macht Selfie, © Bild von Mateus Campos Felipe auf pixabay

Die Zukunft des Marketings

Viele Firmen verlassen sich heutzutage nicht mehr auf das kommerzielle Marketing, sondern beauftragen Influencer/innen damit, in den sozialen Netzwerken ihr Produkt zu bewerben, in den meisten Fällen gegen Bezahlung. Das Ganze nennt sich Influencer-Marketing und gewinnt immer mehr sowohl an Beliebtheit, als auch an Bedeutung. Denn für viele Influencer/innen ist es dank der heutigen Technik ein leichtes, mehrere tausend Menschen mit nur einem Post zu erreichen. Alle Personen, die der bzw dem Influencer/in folgen, die sogenannten „Follower“ sind auch potentielle Käufer/innen. Dessen sind sich auch viele Firmen bewusst und setzen daher immer gezielter auf das Influencer-Marketing. Dabei gilt: umso mehr Follower ein/e Influencer/in hat, umso größer ist ihre bzw. seine Reichweite und umso mehr lässt sich für Werbeaufträge lukrieren.

Regelungen für das Influencer Marketing

Doch auch Influencer/innen unterliegen gesetzlichen Bestimmungen, wie dem Mediengesetz (MedienG), dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) und dem Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Auch im E-Commerce-Gesetz (§6 Abs.1, ECG) ist beispielsweise verankert, dass Werbung als solche gekennzeichnet werden muss.
Aber es gibt auch Ausnahmen: Empfehlungen von Influencer/innen können rechtlich auch als Meinungsäußerung und nicht immer als Werbung interpretiert werden. Unklar ist ebenso, ob Influencer-Empfehlungen auch dann als Werbung qualifiziert werden können, wenn sie dafür nicht bezahlt werden. Klar ist aber, dass viele Social-Media-Plattformen die Umsetzung dieser Regelungen unzureichend kontrollieren. bzw. keine technische Unterstützung bieten. Konsumentenschützer/innen fordern daher, dass sich die Plattformanbieter ihrer Verantwortung bewusst werden und auch dementsprechend agieren. Gerade Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig, da sie ohne eine konkrete Kennzeichnung oftmals nicht erkennen, dass es sich bei einem Post um Werbung handelt. Eine Studie der AK zum Influencer-Marketing, die zwar bereits 2018 verfasst wurde, aber dennoch auch heute noch aktuell ist, liefert weitere besorgniserregende Ergebnisse: auf den beliebten Social-Media-Plattformen wie Snapchat, Instagram, und Youtube sind viele Werbungen nicht vollständig bzw. gar nicht gekennzeichnet. Viele Influencer/innen kennzeichnen ihre Werbung nicht, weil sie schlichtweg nichts von den Regelungen wissen. Hier besteht also auch noch Bedarf an Aufklärungsarbeit.

Die AK empfiehlt Eltern, sich mit ihren Kindern zusammenzusetzen und ein Bewusstsein zu schaffen, damit sie in Zukunft auch ungekennzeichnete Werbung besser erkennen können. Wichtig hierbei ist es, dass Kinder und Jugendliche nicht nur die Werbung erkennen, sondern dieser auch kritischer gegenüberstehen. Somit ließe sich auch ihr Kaufverhalten nicht so leicht von Influencer-Empfehlungen beeinflussen.

Sie wollen mehr zum Thema „Influencer/innen“ lesen? Hier kommen Sie zum ersten und zweiten Teil unseres Artikels „Influencer/innen als neue Meinungsmacher/innen

Eine Studie des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation hat 2018 im Auftrag der Arbeiterkammer die rechtlichen Rahmenbedingungen, aktuelle Geschäftsmodelle und konkrete Beispiele aufbereitet. Hier können Sie alles nachlesen.

 

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