Cybergrooming

veröffentlicht am 17.08.2021

Wie man sein Kind vor sexuellen Übergriffen im Netz am besten schützt

Kind mit Handy, © Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay

Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen Minderjähriger im Netz mit der Intention, sexuelle Kontakte aufzubauen und ist damit eine Form des sexuellen Missbrauchs. Dabei bleibt es nicht bei harmlosen Unterhaltungen, denn meist fordern die Täterinnen und Täter die Kinder auf Social-Media Plattformen wie Snapchat, Instragram, Facebook und Co. dazu auf, Nacktbilder von sich zu verschicken oder wollen sie gar dazu überreden, sich im realen Leben zu treffen. Damit das Cybergrooming als Tatbestand gilt, müssen nicht unbedingt Nachrichten mit sexuellen Anspielungen o.ä. ausgetauscht worden sein; allein die Kontaktaufnahme mit der Intention, Minderjährige zu sexuellen Handlungen zu überreden, ist eine Straftat.


Die perfide Vorgehensweise

Die Täterinnen und Täter wissen, wie gerne sich Minderjährige in den sozialen Netzwerken herumtreiben und nutzen das zu ihrem Vorteil. Dabei machen sie sich die Anonymität des Netzes zu nutzen und geben sich oft als Gleichaltrige aus, um an das Vertrauen der Minderjährigen zu kommen. Zusätzlich gaukeln sie ihnen vor, sich für ihre Probleme zu interessieren und locken sie mit kleinen Anreizen, wie Geschenke und/oder Komplimente. Hat der/die Täter/in das Vertrauen, versuchen diese das Gespräch in einem privaten Chatforum, wie Whatsapp, fortzusetzen. Da werden die Fragen auch immer persönlicher und die Täterinnen und Täter kommen zu ihrem eigentlichen Ziel: Nacktfotos o.ä. zu ergattern. Haben sie diese erst einmal erhalten, so nutzen sie dies zu ihrem Vorteil und erpressen das Kind damit. Was entsteht ist ein Teufelskreislauf, aus dem das Kind in der Regel nur ausbrechen kann, wenn es sich Jemandem anvertraut.

Wie kann ich meine Kinder schützen?

Der effektivste Weg, um Ihre Kinder zu schützen, ist diese über die lauernden Gefahren im Netz aufzuklären. Sprechen Sie also offen mit Ihren Kindern darüber, wie die Täterinnen und Täter vorgehen und wie sie sich in solch einer Situation zu verhalten haben. Dabei ist es auch wichtig, dass Ihre Kinder keine Angst vor möglichen Strafen haben, wenn sie sich an Sie wenden. Sorgen Sie also dafür, dass zwischen Ihnen und Ihrem Kind ein gutes Vertrauensverhältnis besteht. Weiters können Sie beim Einstieg in die Social-Media Plattformen Ihr Kind bei der Registrierung des Profils unterstützen und darauf achten, dass keine personenbezogenen Daten preisgegeben werden.

Sollte Ihr Kind im Netz belästigt worden sein, so sichern Sie die Chatverläufe als Beweismaterial und wenden Sie sich an eine Beschwerdestelle oder einen Verein wie Stopline, Jugendschutz, Verbrechensopferhilfe oder an den Verein für Krisenprävention. Sprechen Sie mit Ihrem Kind vorsichtig über das Geschehene und über die nächsten Schritte. Sollte ein konkreter Tatbestandsverdacht vorliegen, sollten Sie am besten zur Polizei gehen und dort Anzeige erstatten. 

Alles zum Thema Cybergrooming können Sie hier nachlesen.


Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen