Privatkonkurs: Neuauflage der Informationsbroschüren des Sozialministeriums

veröffentlicht am 16.02.2022

Seit Juli 2021 gelten neue Regelungen für den Privatkonkurs. Die aktualisierten Broschüren geben einen Überblick über die neue Rechtslage und können ab sofort über das Broschürenservice des Sozialministeriums bezogen werden.

Hunderttausende Verbraucher:innen in Österreich sind überschuldet und brauchen eine dauerhafte Lösung für ihre Probleme. Das Schuldenregulierungsverfahren vor dem Bezirksgericht, der sogenannte Privatkonkurs, kann einen Ausweg bieten. Die notwendigen Schritte dazu sind mit Engagement, Durchhaltevermögen und guter Beratung zu schaffen.

Seit 1995 ist der „Privatkonkurs” gesetzlich geregelt und ermöglicht redlichen und bemühten Zahlungsunfähigen eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn. Seit Juli 2021 ist das für überschuldete Personen innerhalb von 3 bis 5 Jahren möglich. Die Schuldnerberatungen sind dabei wichtige Partner, die sie dabei begleiten und Sie über alles informieren, was Sie beachten müssen.

Publikationen des Sozialministeriums

Seit 2003 stellt das Sozialministerium Informationsbroschüren zum Thema Privatkonkurs zur Verfügung, die nun an die neue Rechtslage angepasst wurden und in aktualisierter Form vorliegen. Der Autor beider Publikationen ist Mag. Thomas Berghuber, Geschäftsführer der Schuldnerberatung Oberösterreich.

Beide Publikationen (in der Kurzfassung ab sofort: „Weg zur Entschuldung – Informationsbroschüre rund um den Privatkonkurs“, in der Langfassung ab März: „Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs“) sind über das Broschürenservice des Sozialministeriums als Druckversion erhältlich. Die Download-Versionen finden Sie im Anschluss.

 

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