Holen Sie sich Ihre Energie-Ausgleichszahlung von der Wien Energie!
veröffentlicht am 28.03.2024
Der VKI und Wien Energie konnten eine außergerichtliche Einigung erzielen. Betroffene Kund:innen erhalten auf Antrag eine Energiekosten-Ausgleichszahlung ("Ausgleichszahlung"). Informationen dazu finden Sie hier.
Hintergrund
Die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG (in weiterer Folge Wien Energie) hatte im September 2022 ihre Kund:innen auf den Tarif "OPTIMA Entspannt" umgestellt, sofern diese nicht ausdrücklich widersprochen haben. Die von Wien Energie durchgeführte Preiserhöhung im Tarif „OPTIMA“ und zugleich erfolgte Umstellung auf den Tarif „OPTIMA Entspannt“ führte zu einer Vielzahl an Beschwerden beim Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Diese Vorgehensweise war aus Sicht des VKI unzulässig, der deshalb - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter geklagt hatte. Der VKI und Wien Energie konnten sich nun außergerichtlich einigen: Betroffene Kund:innen erhalten auf Antrag eine Energiekosten-Ausgleichszahlung ("Ausgleichszahlung").
Anmeldung zur Aktion
Die kostenlose Antragstellung ist bis spätestens 30.06.2024. Alle Infos dazu finden Sie unter VKI - Wien-Energie: Einigung auf Energiekosten-Ausgleichzahlung | Verbraucherrecht!
Voraussetzung zur Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind all jene Strom-Haushaltskund:innen ("anspruchsberechtigte WEV-Strom-Kund:innen") und Gas-Haushaltskund:innen ("anspruchsberechtigte WEV-Gas-Kund:innen") der WEV, die bereits am 31.08.2022 einen aufrechten Energieliefervertrag im "OPTIMA"-Tarif hatten und
- der Umstellung auf den "OPTIMA Entspannt"-Tarif per 01.09.2022 nicht aktiv zugestimmt haben ("automatisch umgestellte Kund:innen")
oder - der Umstellung auf den "OPTIMA Entspannt"-Tarif per 01.09.2022 widersprochen haben ("Widersprecher-Kund:innen")
oder - der Umstellung auf den "OPTIMA Entspannt"-Tarif per 01.09.2022 aktiv zugestimmt haben ("Zustimmer-Kund:innen").
Die Ausgleichszahlung erhalten auch ehemalige Kund:innen , die keinen bestehenden Vertrag mehr mit Wien Energie haben, aber von der Tarifumstellung zum 01.09.2022 betroffen waren.
Höhe der Ausgleichszahlung
Die konkrete Ausgleichszahlung wird auf Basis des zuletzt ermittelten individuellen Jahresverbrauchs errechnet. Als Grundlage für die aliquote Berechnung dient ein durchschnittlicher Jahresverbrauch (Basisverbrauch) von 2.000 kWh Strom bzw. 8.000 kWh Erdgas.
Kund:innen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 kWh Strom erhalten eine Ausgleichzahlung in folgender Höhe:
- Automatisch umgestellte Kund:innen: EUR 75,00
- Kund:innen, die widersprochen haben: EUR 75,00
- Kund:innen, die zugestimmt haben: EUR 40,00
Kund:innen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 8.000 kWh Erdgas erhalten eine Ausgleichzahlung in folgender Höhe:
- automatisch umgestellte Kund:innen: EUR 200,-
- Kund:innen, die widersprochen haben: EUR 200,-
- Kund:innen, die zugestimmt haben: EUR 120,-