Verfassung macht Schule

So lernen Schüler/innen das Gesetz, das ihre Freiheit garantiert, besser kennen

Foto der Fassade des Verfassungsgerichtshofs, © VfGH
2020 feiert Österreichs Bundesverfassung ihren 100. Geburtstag. Anlässlich dieses feierlichen Jubiläums startet der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Veranstaltungsreihe.

Neben einer Wanderausstellung, dem neuen Magazin „Unsere Verfassung“ sowie Fachvorträgen liegt der Schwerpunkt auf dem Projekt „Verfassung macht Schule“.

Bereits am 12. November 2019 wurde das Konzept dazu präsentiert; bei dieser Informationsveranstaltung am Verfassungsgerichtshof für über 80 Gäste, darunter Pädagoginnen und Pädagogen, Direktorinnen und Direktoren verschiedenster Schultypen, wurden die verschiedene Modelle einer Zusammenarbeit vorgestellt und diskutiert.

Verfassungsgerichtshof besucht Schulen – Schulen besuchen den Verfassungsgerichtshof

Die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofs sind umfassend: Sie reichen von der Prüfung von Gesetzen und Verordnungen bis zur Prüfung von Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte, von der Entscheidung bestimmter Zuständigkeitsstreitigkeiten bis zur Lösung von Finanzausgleichsstreitigkeiten, von der Kontrolle von Wahlen bis zur rechtlichen Kontrolle oberster Staatsorgane. Bei der Auslegung von EU-Recht werden die Fragen an den EuGh vorgelegt.

Besonders im heurigen Jahr ist es dem Verfassungsgerichtshof ein Anliegen, Jugendlichen die grundlegenden Fragen des Rechtsstaates näherzubringen und den Geltungsbereich des VfGH zu erklären.

Deshalb besteht ab dem Frühjahr 2020 das Angebot, dass Richter/innen bzw. Mitarbeiter/innen des VfGH direkt in die Schulen kommen. Weiters sind Führungen von Schülergruppen am Verfassungsgerichtshof möglich.
Unterrichtende erhalten Impulse, um mit ihren Schülerinnen und Schülern die Grundfragen zu den Themen Verfassung, Demokratie und Grundrechte zu behandeln. Zielgruppe sind junge Menschen ab ca. 14 Jahren.

Interessierte Lehrerinnen und Lehrer können sich unter der Email-Adresse verfassungmachtschule@vfgh.gv.at  an den Verfassungsgerichtshof wenden.


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