Newsletter September 2021, 1 Ausgabe
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Kündigungsverzicht von 3 oder 5 Jahren im Mietvertrag ist unzulässig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte nach einer Verbandsklage der Bundesarbeitskammer darüber zu entscheiden, ob Klauseln, die Mieter:innen einen drei- oder fünfjährigen Kündigungsverzicht im Mietvertrag auferlegen, unzulässig sind.

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