Versteckte Abo-Fallen bei Online-Parfümerien

veröffentlicht am 06.12.2022

Woran Sie diese Betrugsmasche erkennen

Laptop-Bildschirm zeigt Online-Betrug an, © Bild von mohamed_hassan auf Pixabay

Online-Parfümerien locken gerne mit attraktiven Angeboten. Leider erreichten uns in letzter Zeit Beschwerden von Verbraucher: innen, die auf versteckte online-Abo-Fallen hereingefallen sind. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich am Besten wehren können.

Verstecktes VIP-Abo

Die Betrugsmasche folgt immer demselben Muster: Die Kundinnen und Kunden werden mit attraktiven Preisen für Marken-Parfüms in eine versteckte Abo-Falle gelockt. Beim Bestellprozess werden zwei Preise angezeigt, einmal der „normale“ Preis und der günstigere „VIP-Preis“. Das perfide hieran: der Normalpreis ist beim Bestellprozess nicht auswählbar, d.h. man bekommt automatisch den günstigeren „VIP-Preis“ zugeteilt. Was zuerst nach einem schönen Schnäppchen klingen mag, ist aber keines, denn bestellt man das Produkt mit dem „VIP-Preis“, wird automatisch ein VIP-Abo aktiviert. Dies geschieht häufig, ohne dass die Verbraucher:innen sich dessen bewusst sind.

Kauf mit „normalen“ Preis nicht möglich

Dass sie auf eine Abo-Falle hereingefallen sind, merken viele Verbraucher:innen erst dann, wenn ihnen das Geld für das Abo abgebucht wurde. Klar ist: Die Button-Lösung wurde nicht ordnungsgemäß und rechtskonform umgesetzt. Denn die Button-Lösung dient dazu, dass Verbraucher:innen beim Online-Kauf genau sehen, welche Kosten auf sie zukommen. Ist dies nicht klar ersichtlich oder sind die Informationen – wie auch in diesem Fall – irreführend gestaltet, dann sind Sie grundsätzlich nicht an den Vertrag gebunden.

Was kann ich bei so einer Abo-Falle tun?

Aufgrund der Tatsache, dass die Button-Lösung nicht richtig umgesetzt wurde, ist eine Anfechtung des Abo-Vertrages möglich. Teilen Sie dem Online-Shop mit, dass Sie den Vertrag anfechten und eine Rückerstattung des Geldes verlangen.

Besser Vorsicht als Nachsicht

Die Watchlist Internet rät dazu, von solchen online-Parfümerien, die „VIP-Preise“ anbieten, besser die Finger zu lassen.
Ein konkretes Beispiel für diese rechtswidrige Vorgangsweise können Sie hier nachlesen. 

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