Verlängerung der Roaming-Regelungen in der EU

veröffentlicht am 05.01.2022

Wie Verbraucher:innen weiterhin profitieren und wo noch Handlungsbedarf besteht

Dank den Roaming-Regeln war es Verbraucher:innen seit dem 15.Juli 2017 in 27 EU Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen und Island möglich, aus einem anderen EU Staat nach Hause zu Inlandstarifen zu telefonieren, surfen oder SMS schreiben. Diese Regelung wurde nun um zehn weitere Jahre verlängert, denn eigentlich wäre diese Mitte nächsten Jahres ausgelaufen.

Mehr Netzqualität und kein Herunterdrosseln mehr

Abgesehen von der Verlängerung der Roaming-Regelung sollen noch weitere Verbesserungen für Verbraucher:innen kommen. So soll der Notruf kostenlos kontaktiert werden können. Auch die Roaming-Preise, die sich Netzbetreiber gegenseitig verrechnen, werden weiterhin gesenkt. Doch damit nicht genug: auch mit dem Herunterdrosseln der Netzqualität soll nun endgültig Schluss sein.

Weitere notwendige Verbesserung

Obwohl diese Nachrichten für viele Verbraucher:innen erfreulich sein mögen, so besteht aus Sicht der BEUC – dem europäischen Dachverband der Verbraucherorganisationen - dennoch weiterer Handlungsbedarf. Denn die Roaming-Regelung berücksichtigt nicht die entstehenden Kosten, wenn Anrufe aus der Heimat ins EU-Ausland getätigt werden, was für Verbraucher:innen zu Zusatzkosten führt. Trotz der bereits bestehenden Deckelung der Kosten seien diese im direkten Vergleich zu den Inlandstarifen enorm hoch. Eine Prüfung seitens der Kommission, ob eine weitere Kostenbegrenzung vonnöten ist, stehe noch aus.

Alles zum Nachlesen finden Sie hier

 

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen