Roam like at home: EU-Roamingregeln wurden verlängert

veröffentlicht am 13.07.2022

Die seit 15.6.2017 geltende EU-Verordnung, nach der Betreiber in der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island für das Telefonieren mit dem Handy im Ausland keine Aufschläge mehr verrechnen dürfen, wäre mit 30.6.2022 ausgelaufen. Sie wurde nun verlängert und in einigen Punkten verbessert.

Unter Roaming versteht man das Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen mit dem Handy im Ausland. Roaming bedeutet, dass das Mobiltelefon ein ausländisches Netz und nicht das Netz des Betreibers, mit dem man einen Vertrag abgeschlossen hat, benutzt.

Achtung: Bei Anrufen und SMS von Österreich aus mit einer österreichischen SIM-Karte ins Ausland handelt es sich nicht um Roaming. Für diese Auslandsgespräche und SMS fallen zusätzliche Gebühren an. Allerdings gelten Kostenobergrenzen innerhalb der EU: Festnetz- und Mobilanrufe ins EU-Ausland dürfen maximal 19 Cent pro Minute kosten. Der Preis für ein SMS (160 Zeichen) ist auf maximal sechs Cent begrenzt.

„Roam like at Home“ wird verlängert

Mit dem Grundsatz „Roam like at Home“ trat mit 15.6.2017 eine EU-weite Roaming-Regelung in Kraft und gewährleistete, dass man das Mobiltelefon im EU-Ausland (inklusive Norwegen, Liechtenstein und Island) nutzen kann, wie wenn man zu Hause wäre. Diese Regelung wurde mit 1.7.2022 verlängert.

Für Roaming darf also weiterhin nicht mehr als der Inlandspreis ohne zusätzliche Aufschläge verrechnet werden. Die im Tarifpaket inkludierten Einheiten können im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden. Bei Tarifen ohne inkludierte Einheiten fallen für verbrauchte Minuten, SMS und MB die gleichen Kosten wie im Inland an. Achtung: es gibt noch immer Tarife am Markt, die kein Roaming beinhalten. In solchen Fällen kann kein Roaming – auch nicht gegen Gebühr – im Ausland genutzt werden.

Ausnahmen

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Anbieter nach wie vor zusätzliche Kosten für Roaming – also Kosten, die bei gleicher Nutzung im Inland nicht anfallen würden – verrechnen. Zusatzkosten für Roaming können u.a. eintreten:

  • Auf Antrag des Anbieters bei der Regulierungsbehörde, wenn der Anbieter "Roam like at Home" nicht wirtschaftlich anbieten kann und er weiterhin einen Aufschlag auf den nationalen Preis für Roaming verrechnen darf.
  • wenn man überwiegend Roaming nutzt und sich überwiegend im EU-Ausland aufhält bzw. wenn man dem Anbieter nicht nachweisen kann, dass man ein Naheverhältnis zu dem Land hat, in dem man den Mobilfunkvertrag hat – wenn dieser einen solchen Nachweis verlangt.
  • bei manchen Tarifen ab einem bestimmten Datenverbrauch. 
    Das konkrete Limit muss für jeden Tarif anhand einer vorgegebenen Formel individuell berechnet werden. Verbraucher:innen müssen dieses Limit aber nicht selbst berechnen – Anbieter müssen ihre Kundinnen und Kunden darüber informieren, ob es für ihren Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch dieses ist. 

Wenn ein Anbieter Aufschläge verrechnen darf, dürfen diese nachstehende Beträge (inkl. USt) nicht überschreiten:

  • 2,64 Eurocent pro aktiver Minute
  • 0,48 Eurocent pro SMS; für den Empfang darf kein Aufschlag verrechnet werden
  • derzeit 2,40 Euro pro GB
  • derzeit 0,66 Eurocent pro passiver Minute 

Kein "Roam like at Home" in Großbritannien ab 2021

Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist diese seit dem 1. Jänner 2021 als Drittland einzustufen. Nutzer:innen mit Verträgen mit österreichischen Mobilfunkanbietern haben demnach keinen Anspruch mehr auf "Roam like at home", wenn sie sich in Großbritannien aufhalten.

Einen gewissen Schutz haben Nutzerinnen und Nutzer weiterhin:

  • Sie müssen über alle Roaming-Gebühren informiert werden, die bei der Nutzung von Mobilgeräten außerhalb der EU (auch in Großbritannien nach dem Brexit) anfallen könnten;
  • Sie werden gewarnt, wenn Gebühren anfallen oder die Datenroaming-Obergrenze (60 € inkl. USt. und 120 € inkl. USt.) erreicht ist;
  • Sie müssen darüber informiert werden, wie sie versehentliches Roaming vermeiden können;
  • Sie müssen benachrichtigt zu werden, wenn ihre Vertragsbedingungen geändert werden.

Anrufe zur Mobilbox

Für die Umleitung von Anrufen zur Mobilbox dürfen keine Kosten verrechnet werden, wenn man sich in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat als Ihrem Heimatstaat befinden. Das heißt, wenn ein Anrufer eine Nachricht auf der Mobilbox hinterlässt, ist das für den Angerufenen kostenlos. Wird die Mobilbox allerdings abgehört, wird dieser Anruf als aktives Telefonat verrechnet.

Neuerungen ab 1.7.2023

Mehrwertdiensterufnummern und Notrufnummern

Bei Roaming sind Informationen über Mehrwertdiensten nicht einfach zugänglich und dadurch können für Konsumentinnen und Konsumenten hohe, unerwartbare Zusatzkosten anfallen. Die Roaming-Verordnung sieht daher ab 1. Juni 2023 mehr Transparenz vor: Betreiber sind dann verpflichtet, in der Willkommens-SMS auch Informationen zu den Mehrwertdiensterufnummern bereitzustellen und zu warnen, dass erhöhte Entgelte für bestimmte – dort anzuführende – Rufnummernbereiche, also etwas bestimmte Vorwahlen, anfallen können.

Während die europäische Notrufnummer 112 gewährleistet, dass Reisende in jedem europäischen Land über eine einzige Rufnummer einen Notruf tätigen können, wird der Zugang zu Notrufdiensten für Menschen mit Behinderung in jedem europäischen Land selbstständig geregelt. Damit Menschen mit Behinderung auf Reisen auch alternative Notrufangebote nutzen können, werden sie ab 1. Juni 2023 in der Willkommens-SMS auf diese alternativen Angebote hingewiesen.

 

 

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