Neues Telekommunikationsgesetz vom Nationalrat beschlossen
veröffentlicht am 01.11.2021
Gesetz mit 1.11.2021 in Kraft getreten
Der Nationalrat hat am 13. Oktober 2021 eine Neufassung des österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Das neue Gesetz, das am 1.11.2021 in Kraft getreten ist, ersetzt das bestehende TKG aus dem Jahr 2003 und passt den Rechtsrahmen für den Telekombereich an die Anforderungen der technischen und digitalen Entwicklungen an. Dabei werden auch die Vorgaben einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 umgesetzt.
Neuerungen auch für Verbraucher:innen
Einen zentralen Schwerpunkt des neuen Telekommunikationsgesetzes stellt zunächst die Förderung des Ausbaus von Breitband und Mobilfunknetzen dar. Durch neue Regelungen im wettbewerbs- und frequenzrechtlichen Bereich sollen Investitionsanreize geschaffen werden. Weiters wird ein Monitoringsystem im Bereich Netzsicherheit eingeführt, das die Einhaltung der Anforderungen von Informations- und Datenschutz durch Infrastrukturlieferanten gewährleisten soll.
Auch aus Konsumentensicht bringt das Gesetz einige Neuerungen: So wird eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbestandteile mehr Vertragstransparenz für Verbraucher:innen bringen. Eine Verbesserung gibt es auch bei Tariferhöhungen und sonstigen nachteiligen Vertragsänderungen, wo die Frist für das Sonderkündigungsrecht von bisher einem auf zukünftig drei Monate verlängert wird. Dadurch erhalten Konsumentinnen und Konsumenten mehr Zeit, mögliche Alternativangebote zu prüfen und die erforderlichen Wechselschritte vorzunehmen. Auf der anderen Seite können Anbieter bei Sonderkündigungen während der Mindestvertragsdauer künftig eine Abschlagszahlung für überlassene Endgeräte verlangen, also beispielsweise bei im Paket mit dem Telekomvertrag enthaltenen Smartphones. Eine konsumentenschutzrechtliche Verbesserung gibt es bei Wohnsitzwechseln, wo die Rechtsposition von Verbraucher:innen durch das neue Gesetz verbessert wird.
Informationen auf Verbraucherrecht
Eine übersichtliche Kurzdarstellung die wesentlichsten Änderungen durch das neue TKG aus Konsumentensicht finden Sie auf der Webseite des Vereins für Konsumenteninformation:
Das neue Telekommunikationsgesetz
Gesetzestext: BGBl. I Nr. 190/2021