Recht auf Reparatur

veröffentlicht am 01.03.2022

Ihre Meinung zu nachhaltigem Konsum von Gütern ist gefragt

Verschiedenes WerkzVerschiedenes Werkzeug, Schraubenzieher, Zangen Imbusschlüssel, Nägel etc.   eug, Schraubenzieher, Zangen Imbusschlüssel, Nägel etc.   , © pixabay
Wahrscheinlich kennt jede:r eine Geschichte dazu: ein schon länger benutztes, bewährtes Gerät wird kaputt, der Versuch es reparieren zu lassen ist gescheitert weil „es sich eh nicht auszahlt“ oder keine Ersatzteile zu bekommen sind oder …
Dabei hat doch die Großmutter erzählt, dass ihre Waschmaschine 22 Jahr funktioniert hat, bloß einmal musste etwas ausgetauscht werden.

Europäische Gesetzesinitiative   

Mit dem wachsenden Umweltbewusstsein und der Erkenntnis, dass die Rohstoffe auf dieser Erde beschränkt sind, hat ein Wandel der „Wegwerfgesellschaft“ begonnen. Konsument:innen verlangen zunehmend eine bessere Qualität statt billiger Ware.

Auch die Europäische Kommission reagiert auf dieses geänderte Konsumverhalten. Didier Reynders, Kommissar für Justiz und Verbraucher erklärt: „Ressourcen müssen nachhaltig genutzt werden. Um die Kreislaufwirtschaft und den nachhaltigen Konsum zu fördern, sollten fehlerhafte Produkte nicht entsorgt, sondern repariert werden, damit die Verbraucher sie so lange wie möglich nutzen können.“

Öffentliche Konsultation

Die Kommission will nun die genauen Hintergründe und Probleme erforschen, die Konsument:innen im Zusammenhang mit Reparaturversuchen haben.

Deshalb hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über den nachhaltigen Konsum von Gütern eingeleitet. Bis zum 5. April 2022 können Verbraucher:innen gezielte Fragen der Kommission beantworten, ihre Erfahrungen schildern und somit die Gesetzesinitiative zum Recht auf Reparatur unterstützen. Auch die Erfahrungen und Meinungen von Herstellern, Verkäufern, Behörden, Wissenschaftlern und NGOs werden erhoben und zusammengeführt.

Nutzungsdauer verlängern

Ziel der Konsultation ist es, die Nutzungsdauer von Gütern z. B. durch Reparaturen zu verlängern.

Die Initiative zum Recht auf Reparatur soll sowohl Anreize für nachhaltigeres Konsumverhalten und verbraucherfreundliche Reparaturangebote schaffen als auch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Verbraucher:innen verbessern.

Sie wird auch eng mit der „Initiative für nachhaltige Produkte  der Kommission verknüpft sein, die mittels Änderung des Ökodesignrichtlinie darauf abzielt, Produkte und Güter die in der EU am Markt sind, bereits in der Produktionsphase nachhaltiger zu gestalten.

Bis jetzt sind schon zahlreiche Eingaben von ganz unterschiedlichen Gruppen und Personen eingebracht worden; lassen Sie sich informieren, inspirieren und teilen Sie ihre persönlichen Erfahrungen mit einer großen Gruppe engagierter Europäer:innen.  

Weitere Informationen:

Öffentliche Konsultation zum Nachhaltigen Konsum von Gütern

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