Lieferkettengesetz kann vor Menschenrechtsverletzungen schützen 

veröffentlicht am 31.05.2021

Bei einer Umfrage unter deutschen Verbraucher/innen sprechen sich 85 Prozent dafür aus, Unternehmen in die Verantwortung zu ziehen

 Abb. zur Studie, abstraktes Muster  , © vzbv
Produktions- und Dienstleistungsprozesse erfolgen mittlerweile zu einem großen Teil in globalen Dimensionen. Produktionsschritte werden häufig in verschiedensten Ländern gesetzt, wodurch eine Lieferkette – oft über mehrere Kontinente hinweg - entsteht. Grund dafür sind in aller Regel unterschiedliche Lohnniveaus, die leider auch mit schlechten, ja sogar mitunter menschenrechtswidrigen Bedingungen einhergehen. Unternehmen, die Kinderarbeit, aber auch Ausbeutung von Erwachsenen und giftige Produktionsbedingungen zulassen, geraten zunehmend in Kritik. 

Der deutsche vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband, das deutsche Pendant zum VKI) hat eine repräsentative Umfrage zur Unternehmensverantwortung angesichts globaler Lieferketten durchgeführt.

Im Visier: Textilunternehmen

Bei der telefonischen Befragung des vzbv von über 1.000 Personen lag der Schwerpunkt der Fragen auf der Verantwortung der Textilindustrie. Der deutsche Entwurf für ein entsprechendes Gesetz geht zwar in die richtige Richtung, sollte aber nach Meinung der Konsumentinnen und Konsumenten noch mehr Durchschlagskraft bekommen.
Die wichtigsten Ergebnisse:

  • 86 Prozent der Verbraucher/innen sagen, dass Textilunternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten haften sollten.
  • 85 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass die Politik alle Textilunternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte in der weltweiten Lieferkette verpflichten sollte.
  • 84 Prozent sind der Meinung, dass deutsche Textilunternehmen auch zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen bei der Produktion im Ausland verpflichtet werden sollten.
  • Jeweils etwa neun von zehn Personen wünschen sich eine stärkere Kontrolle von Menschenrechts- und Nachhaltigkeitssiegeln. Die in der Textilindustrie beschäftigten sollen auch gerecht entlohnt werden.

Lieferkettengesetz, was kann es bewirken?

„Ein Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten oder in Haftung nehmen, die im Ausland beschafften Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse in allen Phasen ihrer Lieferkette auf etwaige umweltschädigende oder gegen die Arbeitsbedingungen verstoßende Produktionsverfahren zurückzuverfolgen.“ (Wikipedia)

In Deutschland konnte sich die Koalition am 27.5.2021 auf ein Lieferkettengesetz einigen, das der Bundestag noch bis Herbst 2021 beschließen soll.  

Auch die Europäische Kommission hat für Herbst einen Lieferketten-Rechtsakt angekündigt, nachdem sich das Europäische Parlament aktiv für eine Lieferkettenregelung ausgesprochen hatte.

In anderen europäischen Länder wie z.B. Frankreich gibt es schon entsprechende Bestimmungen.

Diese Entwicklungen werden von Konsumentenseite breit unterstützt. Dies zeigt auch das neue Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind auch zunehmend bereit, beim Einkaufen auch die Umwelt und die Menschenrechte zu berücksichtigen.  

Auch in Österreich gibt es mehrere Initiativen, die Unternehmen mit einem Lieferkettengesetz zu mehr sozialer Verantwortung bringen wollen. Besonders Zivilgesellschaftsorganisationen fordern ein branchenübergreifendes Gesetz, das auch in europäischen und internationalen Regelungen Niederschlag finden soll. Die Regierung will aber auf die europäische Regelung warten…


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