Internet Ombudsstelle berät zu "Hass im Netz"

veröffentlicht am 28.09.2021

Schon Anfang des Jahres 2021 trat in Österreich das Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ in Kraft. Wie können Betroffene zu ihrem Recht kommen?

Rotes Herz mit Schriftzug "No hate", © no-hate-speech-kampagne
Beschimpfungen, Beleidigungen, Verleumdungen, Hass und die Verbreitung von schädigenden Fotos sind ein Phänomen, das durch eine exzessive Internetnutzung ermöglicht und gefördert wurde. In der vermeintlichen Anonymität des World Wide Web werden manchmal Grenzen überschritten, die weit über die allgemeinen üblichen Umgangsformen gehen oder sogar strafrechtlich relevant sein können. Bei den Betroffenen hat das mitunter gravierende Folgen; lt. verschiedener Studien und Umfragen berichten die Opfer von Folgen wie emotionalem Stress, Angst, Unruhe, Depressionen und Problemen mit dem Selbstbild, privat, am Arbeitsplatz oder in der Schule.  

Aber man kann sich dagegen wehren!

Ziel des Gesetzes

Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG, BGBl. I Nr. 148/2020, RIS - BGBLA_2020_I_148 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at) hat Regelungen geschaffen, die den Persönlichkeitsrechtsschutz stärken und ein vereinfachtes Unterlassungsverfahren bei Hasspostings samt Möglichkeit zur sofortigen Vollstreckbarkeit ermöglichen. Es soll Opfern einen effektiven Schutz vor Hasspostings im Internet bringen und die Strafbarkeit einzelner Phänomene klarer fassen.

Angebote der Internet Ombudsstelle

In einem eigenen Themenbereich werden rechtliche Fragen zu Hass-Inhalten, Beleidigungen und Nacktfotos im digitalen Raum erörtert.

Zu den oft gestellten Fragen:

  •  Was tun, wenn ich von Hass im Netz betroffen bin?
  • Was tun, wenn mir jemand untergriffige Privatnachrichten schickt?
  • Was kann ich gegen das Zusenden von „dick pics“ machen?
  • Was kann ich tun, wenn ich online fertig gemacht werde (Cyber-Mobbing)?
  • Was tun, wenn jemand mit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen droht?
  • Was kann ich tun, wenn jemand Nacktaufnahmen von mir veröffentlicht?
  • Was kann ich bei rassistischen oder verhetzenden Inhalten machen?

gibt es auf der Website Hass im Netz - Internet Ombudsstelle die wichtigsten Antworten. Sie erfahren hier, wie man sich gegen solche Übergriffe wehren kann, wie man z.B. die Identität eines anonymen Posters herausfindet, wie man am besten einen beleidigenden Inhalt dokumentieren kann oder wie man eine Klage auf Unterlassung bzw. Löschung eines Inhalts erheben kann.

Eine Kapitel ist dem neuen Mandatsverfahren nach § 549 Zivilprozessordnung gewidmet, mit dem Sie mittels eines ausgefüllten Formulars ein Verfahren beim Bezirksgericht einleiten können.
Schließlich wird erläutert, was sich hinter dem Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) verbirgt und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie selbst von Hass im Netz betroffen sind.

Nützen Sie die angebotenen Informationen und wehren Sie sich, wenn Sie betroffen sind! Bei individuellen Fragen oder Beschwerden können Sie über ein online Formular mit der Internet Ombudsstelle Kontakt aufnehmen. 

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