Französische Datenschutzbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Google und Facebook

veröffentlicht am 11.01.2022

Die französische Datenschutzbehörde beanstandete, dass Nutzer:innen auf den Internetseiten von Google und Facebook Cookies nicht so leicht ablehnen wie annehmen können. Gegen beide Plattformbetreiber verhängte sie nun insgesamt eine Strafe von € 210 Millionen.

Was sind Cookies? Cookies sind kleine Datensätze, die beim Besuch einer Webseite hinterlegt werden, um die Nutzer:innen identifizierbar zu machen. Da mit ihrer Hilfe Daten gespeichert und häufig auch individuelle Profile erstellt werden, die Rückschlüsse auf Surfverhalten, Vorlieben und Lebensgewohnheiten ermöglichen, müssen Website-Besitzer gemäß ePrivacy-Richtlinie und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Cookie-Zustimmungen von ihren Besucher:innen innerhalb der EU einholen.  Eine einheitliche Regelung, wie Cookie-Banner auszuschauen haben, gibt es nicht, was in der Praxis zu einer Vielzahl unterschiedlicher Cookie-Banner führt, die sehr oft so gestaltet werden, dass die Besucher/innen schnell eine datenschutzunfreundliche Auswahl treffen, um rasch zum Inhalt der Website zu kommen.

Mängelbehebung innerhalb von drei Monaten

Nun ist die französische Datenschutzbehörde CNIL gezielt gegen die Cookie-Zustimmungserklärungen von Google und Facebook vorgegangen. Während Cookies auf den Seiten google.fr, youtube.com und facebook.com mit nur einem Klick angenommen werden könnten, bräuchte es im Gegenzug aber mehrere Klicks, um sie abzulehnen. Bei Facebook erfolge die Ablehnung irreführenderweise überhaupt nur über das Feld "Cookies akzeptieren".

Nach Ansicht der französischen Datenschutzbehörde beeinträchtige das die Einwilligungsfreiheit und verstoße gegen französisches Datenschutzrecht. Die Plattformbetreiber haben nun drei Monate Zeit, um ihre Handhabe in Frankreich anzupassen. Für jeden Tag Verspätung werden € 100.000 fällig.

Information der französischen Datenschutzbehörde CNIL zur Entscheidung 

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