Datenschutzorganisation noyb geht gezielt gegen Cookie-Banner vor

veröffentlicht am 01.06.2021

Cookie-Zustimmungsabfragen auf Webseiten werden von genervten Verbraucher/innen in der Regel weggeklickt. Zusätzlich werden Cookie-Hinweise häufig gezielt so gestaltet, dass die Besucher/innen am ehesten eine datenschutzunfreundliche Auswahl treffen. Mit einer juristischen Beschwerdewelle will noyb nun gegen Cookie-Banner vorgehen, die rechtswidrig eine Zustimmung zum Tracking einfordern.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Datensätze, die beim Besuch einer Webseite hinterlegt werden, um die Nutzer/innen identifizierbar zu machen. Da mit ihrer Hilfe Daten gespeichert und häufig auch individuelle Profile erstellt werden, die Rückschlüsse auf Surfverhalten, Vorlieben und Lebensgewohnheiten ermöglichen, müssen Website-Besitzer/innen gemäß ePrivacy-Richtlinie und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Cookie-Zustimmungen von ihren Besucher/innen innerhalb der EU einholen. Ungefragt dürfen Cookies nur dann eingesetzt werden, wenn diese technisch notwendig sind, wie z.B. bei Session-Cookies zur Speicherung der Log-in-Daten, Spracheinstellungen oder des Warenkorbs von Webshops.

Technisch nicht notwendige Cookies sind Tracking-, Analyse-, Targeting- und Social Media-Cookies, die auch der Profilerstellung dienen. In diesen Fällen müssen Website-Besucher/innen in einer verständlichen Art und Weise über Cookies informiert werden und einer Speicherung dieser ausdrücklich und aktiv zustimmen.

Nach Einschätzung von noyb holen viele Unternehmen mit irreführenden Cookie-Bannern rechtswidrig eine Zustimmung zum Datentracking ein. Dabei wolle die DSGVO gerade solche Cookie-Banner verhindern, so noyb in ihrer Aussendung. Die DSGVO verlange für eine wirksame freiwillige Zustimmung eine klare und einfache Wahlmöglichkeit für Nutzer/innen und damit – so noyb - im Grunde ein schlichtes „Ja“ oder „Nein“.

Um nun gezielt unzulässige Cookie-Banner aufzuspüren und gegen sie vorzugehen, hat noyb eine Software entwickelt, die verschiedene Arten von rechtswidrigen Cookie-Bannern erkennen und automatisch Beschwerden generieren kann. Die ersten 560 Unternehmen in der EU mit rechtswidrigen Cookies auf ihren Websites wurden am 31.5.2021 bereits angeschrieben. In weiterer Folge plant noyb bis zu 10.000 der meistbesuchten Seiten in Europa unter die Lupe zu nehmen. Auch die Cookie-Banner etlicher großer US-Internetkonzerne wie Facebook, Google und Twitter sollen mit Hilfe dieses Tools geprüft werden.

Wenn Unternehmen ihre Webseites nicht ändern, wird die Datenschutzbehörde entscheiden

Bevor die formalen Beschwerden bei den zuständigen Datenschutzbehörden eingebracht werden, räumt der Verein den betroffenen Unternehmen jeweils einen Monat lang Zeit ein, um die Cookie-Banner an die rechtlichen Anforderungen anzupassen. Ändert ein Unternehmen seine Einstellungen nicht innerhalb eines Monats, werde noyb die Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen, die ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro verhängen könnte.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von noyb: noyb setzt dem Cookie-Banner-Wahnsinn ein Ende.

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