Amerikanische Menstruations-App Flo Health am Prüfstand

veröffentlicht am 03.02.2021

Die Verwendung von Apps ist in unserem Alltag selbstverständlich geworden. Das Angebot ist groß, ebenso die Verlockung, sich diese schnell und in vielen Fällen kostenlos herunterzuladen. Was vielen nicht bewusst ist oder vielleicht auch bewusst in Kauf genommen wird: Anbieter von Gratis-Apps finanzieren sich häufig darüber, dass sie die personenbezogenen Daten für wirtschaftliche Zwecke verarbeiten, das Nutzungsverhalten auf dem jeweiligen Gerät auswerten und auch an Dritte weitergeben.

Nahezu jede App erhebt, speichert oder verarbeitet sonst in irgendeiner Form personenbezogene Daten. Wenn sie diese nicht anonymisiert verarbeiten, sondern sich durch die Verarbeitung von Daten Rückschlüsse auf die Identität der betroffenen Person ziehen lassen, haben sich auch App-Betreiber an datenschutzrechtliche Bestimmungen zu halten. Das bedeutet auch, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur mit einer Rechtsgrundlage zulässig ist. Werden also Nutzerdaten für Werbe- und Trackingzwecke verarbeitet und weitergegeben, benötigen App-Betreiber in der Regel die Einwilligung der Nutzer/innen. Dass das in der Praxis nicht immer funktioniert und Nutzer/innen nicht oder nur unzureichend über die Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten informiert werden, zeigt der aktuelle Vorwurf der amerikanischen Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) gegen den App-Betreiber Flo Health.  

FTC gegen Flo Health

Flo Health ist Betreiber der Menstruations-App Flo Period & Ovulation Tracker (kurz: Flo), die im Google App Store bereits mehr als 50 Millionen Mal runtergeladen wurde und insgesamt von rund 100 Millionen Menschen genutzt wird. Mit dieser App verschaffen sich Frauen eine Übersicht über ihren Zyklus, können Veränderungen aufzeichnen, festhalten, wann der Eisprung oder die fruchtbaren Tage sind. In diesem sehr persönlichen Bereich geben Frauen freiwillig sehr viel zusätzliche Informationen preis: so werden Anwenderinnen auch nach Gesundheitszustand, Schlafqualität, Sexleben, Stimmungszustand udgl. befragt.

In einer Untersuchung, die die britischen NGO Privacy International 2019 durchgeführt hatte, ging hervor, dass Flo Health gewisse Daten mit Dritten teilt. Die FTC erhob Beschwerde. In ihrer Beschwerde behauptet die FTC, Flo habe versprochen, die Gesundheitsdaten der Benutzerinnen privat zu halten und sie nur zur Bereitstellung der Dienste der App zu verwenden. Der Beschwerde zufolge hat aber Flo Gesundheitsdaten von Millionen von Nutzerinnen seiner Flo Period & Ovulation Tracker-App an Dritte weitergegeben, die Marketing- und Analysedienste für die App bereitgestellt haben, darunter Facebook und Google.

Pressemitteilung der FTC vom 13. Jänner 2021

Vergleich ohne Strafe

Am 13. Jänner 2021 kam es in den USA zu einem Vergleich mit der Federal Trade Commission (FTC). Flo Health hat sich in diesem noch nicht rechtskräftigen Vergleich dazu verpflichtet, alle Betroffenen nachträglich zu informieren und alle Drittfirmen dazu zu verpflichten, die sensiblen Daten zu löschen.

Die FTC gewährt der Öffentlichkeit eine Frist von 30 Tagen, zum Vergleichsentwurf Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist trifft die FTC ihre endgültige Entscheidung. Damit wird der Vergleich rechtskräftig. Sollte der Vergleich damit rechtskräftig werden, drohen bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 43.280 US-Dollar je Verstoß (ca. 35,500 Euro). Bei Erstverstößen kann die FTC nach US-Recht allerdings keine Strafen verhängen. 

Nicht rechtskräftiger Vergleich von FTC

Screen App Flo, © Flo Health

Man hat die Wahl

Was bedeutet das also für Verbraucherinnen? Was kann man gegen die Datenweitergabe tun?

Welche Daten Flo Health über Sie sammelt, lässt sich direkt bei Flo Health erfragen: laut Datenschutzerklärung haben Sie das Recht, Informationen darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert werden.

Wer auf die App nicht verzichten möchte, sollte sich die Mühe machen, die Datenschutzerklärung von Flo Health zu lesen und von der Möglichkeit Gebrauch machen, der Datenweitergabe an Trackingfirmen und sonstige Dritte nicht zuzustimmen (siehe Abb. links).  

Will man aber ganz sichergehen, dass persönliche Daten nicht an Facebook oder andere weitergegeben werden, ist letztlich der einfachste Weg, die App zu löschen.


 

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen