Baumängel
Für Baumängel, die nach der Übergabe der Wohnung auftreten, besteht gegenüber dem Unternehmen ein Gewährleistungsanspruch, der innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden muss.
Zur Behebung des Mangels muss eine Verbesserung oder ein Austausch verlangt werden. Sind die Mängel nicht behebbar, kann eine Preisminderung verlangt werden. Bei Unbenutzbarkeit kann sogar die Vertragsauflösung geltend gemacht werden.
Bei Mängeln an allgemeinen Teilen der Liegenschaft hat jede/jeder Anspruch auf Gewährleistung, da diese Teile allen gemeinsam gehören. Falls eine Klage eingebracht werden soll, muss sie aber von der Mehrheit der Miteigentümerinnen/Miteigentümer genehmigt werden.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können nur mehr Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden (innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers).
Dies setzt aber ein Verschulden des Unternehmens am Schadenseintritt voraus.
Manche Unternehmen wollen sich die Auseinandersetzung mit den Baufirmen über Gewährleistungsansprüche ersparen. Sie versuchen sie auf die Käuferinnen/Käufer abzuwälzen. Akzeptieren Sie keine Vereinbarungen, in denen Sie die eigenen Gewährleistungsansprüche gegen Baufirmen vertreten müssen. Dies ist gesetzlich nicht zulässig. Ausnahme: Die Verkäuferin/der Verkäufer ist kein Unternehmen.
Material
Richtig reklamieren - Gewährleistung im Überblick.
Hrsg. Sozialministerium.
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MUSTERBRIEF: Anspruchschreiben an Schädiger wegen Bauschäden.
Hrsg. Verein für Konsumenteninformation Wien
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MUSTERBRIEF: Mietzinsminderung
Sie haben ein Recht auf Mietzinsreduktion, wenn Ihre Wohnung nicht mehr so, wie im Mietvertrag vereinbart, bewohnbar ist.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Miete_reduzieren.html
Bauen mit Netz – Absicherung von Kundengeldern.
Hrsg. Sozialministerium.
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Ihre Rechte als Konsument - UWG - Vertragsfallen und Rücktrittsrechte - Produkthaftung und Schadenersatz - E-Commerce und Fernabsatz.
Kolba/Lehofer/Kosesnik-Wehrle. Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel
Kosten € 29,90.
www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/Produkt/Detail&cid=318846052804
Mein großer Rechts-Berater - Kolba/Resetarits/Weiser.
Erhältlich beim Verein für Konsumenteninformation und im Buchhandel, Kosten € 29,90.
www.konsument.at/rechtsberater
Links
Informationen rund um den Mietvertrag der Arbeiterkammer.
Mietvertrag | Arbeiterkammer
Kostenlose Hilfestellung erhalten Konsumentinnen und Konsumenten bei der Arbeiterkammer.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/index.html
Rechtsanwaltskammer: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit.
www.rechtsanwaelte.at/kammer/die-rechtsanwaltskammern/
Rechtswörterbuch der Rechtsanwaltskammer.
www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/infocorner/rechtswoerterbuch/
Informationen zum Verbraucherrecht des Vereins für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
www.verbraucherrecht.at
Kontakt
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte Kontaktformular benutzen.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
http://www.verbraucherschlichtung.at
MIETERINNEN - INITIATIVE
Schüttaustraße 1-39, 1220 Wien
Telefon:
+43 1 319 44 86
office@mieterinnen.org
www.mieterinnen.org
Der Verein bietet eine kostenlose telefonische Beratung: Montag und Mittwoch von 15.00 - 18.00 Uhr.
MIETER-INTERESSENS-GEMEINSCHAFT ÖSTERREICHS – WIEN
Antonsplatz 22, 1100 Wien
Telefon:
+43 1 602 25 31
http://mig.at/pages/leistungen.php
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MIETERSCHUTZVERBAND ÖSTERREICHS – WIEN
Praterstraße 25, 1020 Wien und Döblergasse 2, 1070 Wien
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+431 523 23 15
office@mieterschutzwien.at
https://www.mieterschutzwien.at/
Beratung von Mitgliedern nach telefonischer Vereinbarung.
MIETERVEREINIGUNG ÖSTERREICHS – WIEN
Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
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zentrale@mietervereinigung.at
www.mietervereinigung.at
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ÖSTERREICHISCHER MIETER- UND WOHNUNGSEIGENTÜMERBUND – LANDESGRUPPE WIEN
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