Wien Energie: Verständnisfragen zu Preiserhöhungen und Tarifumstellung

veröffentlicht am 30.08.2022

Die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG (Wien Energie) informierte ihre Kund:innen Anfang August über eine Abänderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die ab 15. August 2022 geltenden AGB sehen künftig eine halbjährliche Preisänderungsmöglichkeit anstelle der bisher einmal jährlichen vor. 

Als Stichtage sollen der 1. September 2022 (einmalig) und in den Folgejahren der 1. April und der 1. Oktober herangezogen werden. Die Preisänderungen selbst sollen sich an der Entwicklung von Indexwerten orientieren (ÖGPI [Gas] bzw. ÖSPI [Strom] für den Arbeitspreis und der VPI für den Grundpreis).

Strommasten , © Bild von NickyPe auf Pixabay
Nach dem 15. August 2022 wurden Wien Energie Kund:innen von der Preiserhöhung zum neuen Stichtag 1. September 2022 verständigt. Diese Preiserhöhung solle allerdings erst gar nicht zur Anwendung gelangen, da die Kund:innen automatisch auf einen Tarif OPTIMA Entspannt umgestellt werden, dessen Preis günstiger sei, als es die (angekündigte) Preiserhöhung im Bestandstarif wäre.

Handlungsoptionen nach dem Schreiben der Wien Energie

Nach dem Schreiben der Wien Energie haben Kund:innen drei Handlungsmöglichkeiten:

  1. Sofern die Kund:innen nichts weiter tun, erfolgt eine automatische Tarifumstellung auf den neuen Tarif OPTIMA Entspannt.
  2. Durch die Einforderung der angebotenen gratis Strom- bzw. Gastage per Antwortkarte oder im Internet können Freitage für OPTIMA Entspannt erlangt werden – im Gegenzug hierfür muss man allerdings einer Bindung von einem Jahr zustimmen.
  3.  Für den Fall eines Widerspruchs zur Tarifumstellung von OPTIMA auf OPTIMA Entspannt, bleiben die Kund:innen im Bestandstarif OPTIMA mit den per 1. September 2022 erhöhten Preisen.
Neben den im Schreiben von Wien Energie genannten Möglichkeiten, kann der bestehende Vertrag in aller Regel auch beendet und zu einem anderen Anbieter gewechselt werden, falls ein besserer Tarif angeboten wird. Ein Blick in den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control ist sinnvoll.

 

OPTIMA oder OPTIMA Entspannt?

Eine grundsätzliche Handlungsempfehlung kann nicht abgegeben werden, da sich die künftige Entwicklung des Strom- und Gasmarktes sowie des Inflationsumfeldes nicht mit Sicherheit prognostizieren lässt. Fest steht, dass der neue Tarif OPTIMA Entspannt sowohl für Strom als auch für Gas einen Fixpreis für die Dauer von 12 Monaten garantiert, während im Bestandstarif OPTIMA die nächste Möglichkeit zur Preisanpassung am 1. April 2023 besteht.

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