Mehr Fairness in der digitalen Welt?

veröffentlicht am 13.01.2021

Das Digitale Service Paket der Europäischen Kommission 

Gelbes Netzwerk-Kabel auf blauem Hintergrund , © DSA_markus-spisk by Unsplash
Die Europäische Kommission hat am 15.12.2020 einen Entwurf einer Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste vorgelegt. Dieser zielt darauf ab, mehr Fairness und Transparenz in der Digitalen Welt zu erreichen. Die seit 20 Jahren für das Internet geltenden Regelungen bekommen mit den Vorschlägen ein Update. In Zukunft zählen Größe und Marktmacht; je größer der Internet Konzern, desto mehr Regeln sind einzuhalten.

Internet-Plattformen sollen mehr Verantwortung für die Inhalte übernehmen, die auf ihren Webseiten angeboten und veröffentlicht werden. Zudem sollen die Online-Riesen wie Facebook, Google, Amazon, Apple & Co. ein sichereres Umfeld für ihre Nutzer/innen garantieren, indem sie mehr Verpflichtungen auferlegt bekommen, die auch strenger überwacht und kontrolliert werden sollen. So drohen den Internet-Giganten Strafen in Milliardenhöhen, wenn sie sich zukünftig nicht an die Europäischen Vorgaben halten. 

Vorabkontrolle von Drittanbietern

Eine positive Neuerung ist die Verpflichtung für Online Plattformen, wie zB Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft (zB gemeinschaftliche Energieversorgung oder in Zusammenarbeit organisierte Vermietung von Wohnungen, Autos etc.) und Social-Media-Plattformen, im Vorfeld die Identität von Drittanbietern, die Verbraucher/innen Waren oder Dienstleistungen auf ihrer Plattform verkaufen möchten, zu überprüfen. Dieses sogenannte „know your costumer“ Prinzip soll dazu führen, dass Verkäufer/innen illegaler Waren oder Dienstleistungen leichter rückverfolgt und zur Verantwortung gezogen werden können. Fehlende oder unvollständige Angaben von Kontaktdaten, Identifikationsnachweisen, Handelsregisternummern, Bankkontodaten führen dazu, dass Drittanbieter das Service der Online Plattform erst gar nicht nutzen dürfen. Verbraucher/innen werden somit präventiv vor Geschäftspraktiken unseriöser Anbieter geschützt.

Meldesysteme für Nutzer/innen

Online-Plattformen müssen einen effizienten „Notice and Action“ Mechanismus etablieren, damit ua. auch Verbraucher/innen illegale, rechtswidrige Inhalte den Plattformen leicht und unkompliziert anzeigen können. Erweisen sich diese Meldungen als stichhaltig, müssen die Plattformen illegale Inhalte umgehend löschen. Erachten Nutzer/innen die Entscheidung der Plattform für falsch oder unbegründet, hat ihnen die Online Plattformen einen niederschwelligen Zugang zu einem internen Beschwerdemanagement zu ermöglichen oder eine Teilnahme an einem bindenden, für die Verbraucher/innen jedenfalls kostenlosen Schlichtungsverfahren vorzuschlagen. Verbraucher/innen sollen künftig auch das Recht eingeräumt bekommen, sich bei Verstößen gegen das neue Regelwerk durch Online Plattformbetreiber direkt an die verantwortliche nationale Behörde für Digitale Dienste zu wenden.    

Mehr Verantwortlichkeit der Plattformen

Anbieter von Online Plattformen sollen Konsumenten/innen gegenüber haften, wenn sie ihnen nicht klar und verständlich offenlegen, wer Vertragspartner einer angebotenen Transaktion wird (die Plattform selbst oder Anbieter auf der Plattform). Unklar ist, ob Verbraucher/innen individuelle Rechtsansprüche gegenüber den verantwortlichen Online Plattformen erwerben und wie sie solche gegebenenfalls durchsetzen können. Hier werden im Rahmen der Verhandlungen aus Verbrauchersicht wohl noch Nachbesserungen bzw. Klarstellungen erfolgen müssen.

Insgesamt also eine erfreuliche Initiative der Europäischen Kommission, wenn auch in den Verhandlungen für Verbraucherschützer/innen noch viel zu tun bleibt! 

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