Mehr Transparenz bei der Vermittlung von 24-Stunden-Betreuer:innen

veröffentlicht am 29.08.2024

In vielen Umfragen und Studien wurde erhoben, dass die meisten älteren Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung und zu Hause leben möchten. Oft braucht es dafür aber Unterstützung, z.B. durch ein Modell der 24-Stunden-Betreuung.

jüngere Hand hält alte Hand, © www.anchor.ch

Schon 2007 wurden die Rahmenbedingungen für eine qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung geschaffen und gleichzeitig, auf Initiative des Sozialministeriums, auch ein entsprechendes Fördermodell entwickelt. Mittlerweile ist diese Form der Betreuung aus der österreichischen Pflegelandschaft kaum mehr wegzudenken.

Transparentere Preisinformationen

Um die meist aus dem Ausland stammenden Betreuungspersonen mit den Klient:innen/Kund:innen zusammenzubringen, entstanden österreichweit zahlreiche Vermittlungsagenturen. Auch für deren Tätigkeiten sind genaue Regelungen getroffen worden.

Eine aktuelle Novelle der Verordnung für die Personenbetreuung sieht vor, dass die Agenturen ihre Preise und Leistungen ab 1. September 2024 in einem eigenen Kostenblatt transparent kommunizieren müssen. Dieses ist bereits bei der ersten Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen. Es muss die Preise für die einzelnen Leistungen der Agentur, die Gesamtkosten der Vermittlung, aber auch allfällige laufende Kosten und die Zahlungsmodalitäten enthalten. Schließlich hat das Kostenblatt auch anzugeben, ob der Vermittler den Personenbetreuer:innen anbietet, für sie das ihnen zustehende Entgelt aus dem Betreuungsvertrag (Inkassovollmacht) einzuziehen. Dies ist gegebenenfalls in einer Vereinbarung mit dem/der Personenbetreuer:in festzuhalten und muss von der Personenbetreuungsperson jederzeit gekündigt werden können.

Es soll damit sowohl für die betroffenen Familien als auch für 24-Stunden-Betreuer:innen mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Sozialminister Johannes Rauch meint dazu: „Betreuer:innen und ihre Klient:innen sind in der Praxis immer wieder mit versteckten Kosten konfrontiert. Ein wesentlicher Grund dafür sind intransparente Informationen bei der Vermittlung durch die Agenturen. In Zukunft müssen alle Preisinformationen auf den Tisch gelegt und schriftlich kommuniziert werden. Damit lassen sich viele Streitfälle sowohl zwischen Agenturen und Betreuer:innen als auch zwischen den Agenturen und den Klient:innen verhindern.“

Die Neuregelung ermöglicht es in Zukunft, die tatsächlich anfallenden Kosten besser einzuschätzen und die Angebote von Vermittlungsagenturen vorab miteinander zu vergleichen.

Alle Informationen zur 24-Stunden Betreuung sind auf der Website Informationen zur 24-Stunden-Betreuung in Österreich (sozialministerium.at) abrufbar.

Weiterbildungsmöglichkeiten für 24-Stunden-Betreuer:innen erhöhen Qualität der Betreuung

Mit einem E-Learning Angebot soll die Zusammenarbeit der Betreuer:innen und Betreuten noch weiter verbessert werden. 10 kurze Videos in 8 verschiedenen Sprachen unterstützen die Betreuer:innen bei ihrer Arbeit und erklären z.B. Wichtiges bei der Mobilisation, Hygiene, Ernährung  oder Unterstützung nach einem Sturz. Es kann hilfreich sein, wenn Angehörige oder auch die zu betreuenden Personen selbst die Videos gemeinsam mit den Betreuer:innen ansehen und dabei vielleicht in ein vertrauensförderndes Gespräch über Wünsche und Bedürfnisse kommen.

Auf den Informationsseiten pflege.gv.at und gesundheit.gv.at finden nicht nur 24-Stunden-Personenbetreuer:innen, sondern auch Angehörige und andere Pflegepersonen praktische Tipps.

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