Lebensmittel-Check

veröffentlicht am 02.09.2021

Was Sie dazu beitragen können, dass Lebensmittelaufmachungen nicht in die Irre führen!

Frau steht vor Supermarktregal, © Bild von Viki Mohamad auf Unsplash

Viele Lebensmittelhersteller wissen genau, wie die Aufmachung eines Produkts für die Konsumentinnen und Konsumenten besonders ansprechend und anziehend wirkt. Gerne wird hier auch mit den Angaben getrickst, um Ihnen beim Kauf ein gutes Gefühl zu vermitteln. Damit Lebensmittelverpackungen korrekt gestaltet sind und Sie nicht in die Irre führen, hat der VKI vor über zehn Jahren den Lebensmittel-Check ins Leben gerufen. Sie können dabei mithelfen…

Wie funktioniert der Lebensmittel-Check?

Fällt Ihnen als Konsumentin bzw. Konsument ein Produkt auf, welches das Versprochene nicht hält, dann können Sie es dem VKI ganz einfach über das Onlineformular oder per E-Mail an leserbriefe@konsument.at melden. Auch die Zusendung eines Briefs an die Adresse (Redaktion KONSUMENT, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien) ist möglich. Jeder eingelangte Hinweis wird von der VKI statistisch erfasst und von der jeweiligen Fachabteilung geprüft. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Kritik gerechtfertigt ist, bekommt der Hersteller nach dem Prüfverfahren die Möglichkeit, Stellung zu dem Thema zu beziehen. Immer wieder führt dies dazu, dass Unternehmer ihre Verpackungen anders gestalten und oder die Kennzeichnung verändern, sodass das Produkt auch wirklich dem entspricht, als das es auf der Verpackung erscheint. Alle Lebensmittel-Checks können Sie auf der Website des VKI LINK nachlesen. Sie können sich auch für den Newsletter des VKI anmelden, 

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Beispiele für Produkte, die einem Lebensmittel-Check unterworfen wurden:

Kelly’s 4 in 1 Chips Joghurt Gurke: Anders als der Name „4 in 1“ vermuten lässt, sind in diesem Produkt ganze 22 Zutaten enthalten. Darüber hinaus fehlt die Prozentangabe der auf der Vorderseite ausgelobten Zutaten wie Erbsen, Bohnen, Reis und Linsen. Nur Linsenmehl findet man mit einer Angabe von 30 Prozent.

Pure Pasta Bolognese: Achtung Verwechslungsgefahr! Das „v“ im Namen des Produktes ist dem Gütezeichen für vegane Produkte zum Verwechseln ähnlich. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass es dadurch bei Konsumentinnen und Konsumenten zu Fehlkäufen gekommen ist, denn außer der Ähnlichkeit zum Gütezeichen hat dieses Produkt nichts mit vegan gemein, ganz im Gegenteil: es enthält nämlich Fleisch

Darbo feinster Blütenhonig: Auch hier ist nicht alles Gold, was glänzt, denn die Verpackung hat viele Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht. Anders als vermutet, bezieht die Tiroler Firma Honig nicht aus Österreich, sondern aus nicht EU-Ländern und aus Südamerika.

Penny Zwiebelringe: Achtung Falle! Was als Zwiebelring angepriesen wird, entpuppt sich in Wirklichkeit als ein Maissnack mit Zwiebelpulver und Würze. Angeblich enthält dieser Snack auch keine künstlichen Geschmacksverstärker, aber ein kritischer Blick auf die Zutatenliste auf der Rückseite verrät, dass verstecktes Glutamat enthalten ist.

 

Alles zum Nachlesen und weitere Beispiele finden Sie hier.

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