Kreditkartenbetrugsfälle bei PayLife: Geschädigte erhalten Hilfe
veröffentlicht am 16.02.2023
In den letzten Monaten kam es vermehrt zu Kreditkartenbetrugsfällen im Zuge von Phishing-Attacken. Bei von PayLife ausgegebenen Kreditkarten haben es Betrüger:innen besonders einfach.
Mit einer aktuellen Betrugsmasche stehlen Kriminelle im Rahmen von so genannten Phishing-Attacken Kreditkartendaten. Diese werden dann mit dem Namen des Opfers in einer Zahlungs-App wie myPayLife oder Apple Pay-Wallet hinterlegt, die auf einem Mobiltelefon der Täter:innen installiert wurde.
Der „Diebstahl“ der Kreditkartendaten erfolgt zumeist durch Eingabe der Kreditkartendaten oder Authentifizierungscodes auf gefälschten Internetseiten, auf die die Opfer via Links in Phishing-E-Mails oder Phishing-SMS geleitet werden. Die Kriminellen tarnen sich dabei oft als die eigene Bank des Opfers oder als bekanntes Unternehmen (z.B. Netflix, Disney plus, Spotify). Betroffene werden z.B. darauf hingewiesen, dass eine Zahlung ausständig sei und man dafür die Kontodaten aktualisieren müsse.
Sobald die Daten der Kreditkarte des Betrugsopfers in der App auf dem Mobiltelefon der Täter:innen hinterlegt sind, können sie ihre eigenen Fingerabdrucke oder einen von ihnen selbst gewählten PIN-Code hinzufügen. Damit können sie beliebig viele Kreditkartenzahlungen zu Lasten des Opfers autorisieren. Oft bemerken die Betroffenen den Betrug erst, wenn die nächste Kreditkartenabrechnung einlangt, in der die von ihnen nicht autorisierten Zahlungen aufscheinen. Der Schaden bewegt sich meist im Bereich von 5.000 Euro.
Ich bin betroffen – was muss ich tun?
Wenn Sie von einem solchen (oder auch andersgelagerten) Kreditkartenbetrug betroffen sind, sollten Sie zunächst umgehend Ihre Bank informieren und verlangen, dass die von Ihnen nicht autorisierten Zahlungen Ihrem Kreditkartenkonto unverzüglich und rückwirkend wieder gutgeschrieben werden.
Darüber hinaus empfiehlt sich die Erstattung einer Strafanzeige bei der nächsten Polizeistation.
Anspruch auf Gutschrift
Wenn Sie eine nicht autorisierte Zahlung reklamiert haben, muss Ihre Bank Ihnen den Betrag dieser Zahlung bis zum Ende des folgenden Geschäftstags auf ihrem Kreditkartenkonto rückwirkend wieder gutschreiben. Im Falle einer Reklamation an einem Mittwoch müsste Ihre Bank Ihnen daher den Betrag der nicht autorisierten Zahlung bis Donnerstagabend wieder auf Ihrem Konto gutschreiben.
Ihre Bank kann diese Gutschrift auch nicht mit der Begründung verweigern, Sie hätten die missbräuchliche Verwendung der Kreditkarte durch eine grob schuldhafte Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten ermöglicht. Sollte die Bank dieser Ansicht sein, müsste sie Ihnen nach den Bestimmungen des Zahlungsdienstgesetzes 2018 trotzdem zunächst die reklamierten Zahlungen wieder gutschreiben. Erst wenn es zu keiner einvernehmlichen Lösung mit Ihnen kommt, kann die Bank die Frage des Verschuldens in einem gesonderten anschließenden Gerichtsverfahren klären lassen.
PayLife haftet für den Schaden auch im Fall eines Verschuldens des Kunden/der Kundin
Bei den uns vorliegenden Beschwerden über PayLife haften die Betrugsopfer unserer Rechtsansicht nach aber selbst im Fall eines nachgewiesenen groben Verschuldens nicht für den Schaden. Eine Haftung würde nach dem Gesetz nämlich voraussetzen, dass sowohl bei der missbräuchlichen Hinterlegung der Kreditkartendaten in der Zahlungs-App als auch bei den einzelnen missbräuchlichen Zahlungen die Berechtigung mit Hilfe von zwei voneinander unabhängigen und sicheren Elementen (z.B. Fingerabdruck, geheimer Code) überprüft wurde.
Das war bei den uns vorliegenden Beschwerden über PayLife nicht der Fall. Bei der Hinterlegung der Kreditkarte wurde nur ein einziges sicheres Prüfungselement verwendet. Ansonsten verlangte PayLife lediglich die Eingabe nicht geheimer Daten, die auf der Karte aufgedruckt sind oder in der Kreditkartenabrechnung aufscheinen (Kartennummer, Ablaufdatum, Prüfnummer oder Kundennummer). Auch im Zuge der einzelnen von den Betrüger:innen veranlassten Zahlungen erfolgte keine Überprüfung im Sinne der Vorgaben des Gesetzes, da diese Zahlungen nur mit dem Mobiltelefon der Täter und deren Fingerabdruck bzw einem von den Tätern gewählten Code autorisiert wurden.
Geschädigte erhalten Hilfe bei der Ombudsstelle für Zahlungsprobleme
Wenn Sie von einem derartigen (oder auch andersgelagerten) Kreditkartenbetrug betroffen sind und Hilfe bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche benötigen, können Sie sich an die Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im BMSGPK wenden, entweder über zahlungsprobleme@sozialministerium.at oder telefonisch unter der Nummer +43 1 71100 – 86 2504 wochentags von 10 bis 12 Uhr.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt derzeit im Auftrag des BMSGPK ein Abmahn-/Verbandsklageverfahren gegen PayLife durch. Außerdem wurde der VKI mit einem Musterprozess beauftragt.