Insolvenz der Klug Touristik GmbH – was können betroffene Reisende tun?

veröffentlicht am 02.03.2023

Die Klug Touristik GmbH hat mit Wirkung 28.2.2023 Insolvenz angemeldet.Hier finden Sie einen Überblick über die Möglichkeiten von Reisenden, die bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, der danach insolvent wurde.

Pauschalreise oder keine Pauschalreise?

Das ist eine wichtige Frage, denn Pauschalreisende genießen einen besonderen Insolvenzschutz durch die Pauschalreiseverordnung (PRV). Durch die PRV sind im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters oder eines Reisevermittlers Ansprüche von Verbraucher:innen aus gebuchten Pauschalreisen (das ist eine Kombination von mehreren Reiseleistungen, meist Beförderung und Unterbringung) und bestimmte verbundene Reiseleistungen (hier werden von einem Unternehmer mehrere separate Verträge mit verschiedenen Leistungserbringern vermittelt)  gesichert. Betroffene haben ein Recht auf Rückzahlung ua bereits geleisteter Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) und auf die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung. Das umfasst auch die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters entstanden sind.

Betroffene Reisende wenden sich am besten an den Abwickler, der die Insolvenz praktisch durchführt.

Im Fall der Klug Touristik GmbH geht die Abwicklung über die

TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH,
Adresse: Ferstelgasse 6, 1090 Wien
Notfallnummer: +43 1 361 90 77 44
E-Mail: office@tourismusversicherung.at

Binnen acht Wochen müssen Reisende ihre Ansprüche beim Abwickler anmelden.

Möglichkeiten bei gebuchten Individualreisen

Forderungen, die nicht aus einer Pauschalreise (oder verbundenen Reiseleistung) entstanden sind, z.B.

die Zahlung für eine Buchung nur eines Hotels ohne sonstige Reiseleistung oder die Buchung bloß eines Flugs, aber auch Gutscheine, die ein Reiseveranstalter anstelle der Rückzahlung für eine ausgefallene Pauschalreise ausgibt, fallen nicht unter die PRV und sind daher nicht eigens insolvenzgeschützt.

Solche Forderungen können nur im regulären Insolvenzverfahren des Reiseveranstalters angemeldet werden. Mehr Informationen zum Insolvenzverfahren der Klug Touristik finden Sie hier.

Die Insolvenz der Klug Touristik GmbH (FN 211877i) wurde beim Handelsgericht Wien unter der Aktenzahl 6 S 40/23h bekannt gemacht. Masseverwalterin: Mag. Dr. Ulla Reisch, Landstraßer Hauptstraße 1a, Ebene 07, Top 09, 1030 Wien. 

Alle Informationen zur Abwicklung der Insolvenz der Klug Touristik GmBH finden Sie auf Verbraucherrecht.at:  Klug Touristik insolvent | Verbraucherrecht

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen