Freizeit- und Haushaltsunfälle in Österreich

veröffentlicht am 12.08.2022

Wer bezahlt, wenn etwas passiert?

Ein falscher Schritt kann das ganze Leben aus der Bahn werfen. Erst liegt man wochen- oder monatelang im Spital und danach kann man möglicherweise seinen Beruf nicht mehr ausüben. Am Arbeitsplatz, in der Schule sowie auf dem Hin- und Rückweg greift die gesetzliche Unfallversicherung, wenn ein Unfall mit dauerhaften Folgen passiert. Die meisten Unfälle passieren jedoch im Haushalt, beim Sport und in der Freizeit.

Unfall mit Fahrrad, © Bild von AndersAndersen auf Pixabay  
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) gab es im vergangenen Jahr 709.400 Unfälle. Davon waren 301.700 Haushaltsunfälle und 225.900 Freizeit- und Sportunfälle. Die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr lag bei 90.800, sonstige Unfälle 91.000 (z.B. auf dem Weg zur Schule oder in die Arbeit).

Finanziell relativ gut abgesichert sind also Arbeitsunfälle. Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten für die Heilbehandlung und die Rehabilitation. Die gesundheitlichen Folgeschäden wie z.B. den Verdienstausfall bei Dauerinvalidität ersetzt sie nicht. Auch nicht die Kosten für einen allenfalls benötigten Wohnungsumbau oder Bergungs- und Rückholkosten.

Oftmals ist vielen Verbraucher:innen nicht bewusst, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht bezahlt, wenn sie sich in der Freizeit verletzen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat dieses Thema aufgegriffen und gibt anhand von Fällen einen Überblick, wann die gesetzliche Unfallversicherung zahlt und wann nicht. Hier zeigen wir Ihnen einige Beispiele:

Sportunfall am Arbeitsplatz

Die Geschäftsführung eines Unternehmens veranstaltet ein Fußballturnier außerhalb der Arbeitszeit. Alle Arbeitnehmer:innen sind zur Teilnahme eingeladen. Das Turnier soll den Zusammenhalt des Teams stärken und einen Ausgleich zur Bürotätigkeit bieten. Beim Aufwärmen verletzt sich ein Mitarbeiter am Knie. Im Krankenhaus fragt er sich, ob ein Arbeitsunfall vorliegt.

Im Zusammenhang mit Unfällen bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen stellt sich immer wieder die Frage des Unfallversicherungsschutzes. Bei einem betrieblichen Fußballturnier – aber auch anderen sportliche Aktivitäten bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen, bei denen ein Wettkampf unter den Teilnehmer:innen stattfindet – besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Hingegen stehen regelmäßige sportliche Betätigungen unter dem Schutz der Unfallversicherung, wenn sie als Betriebssport den täglichen Arbeitsbelastungen entgegenwirken sollen. Ein Unfallversicherungsschutz ist z.B. bei der Teilnahme am Betriebsausflug (Skitag) gegeben.

Unfall im Haushalt

Ein Mann bohrt in seiner Küche irrtümlich eine Gasleitung an. Durch den Gasgeruch gerät er derart in Panik, dass er einen Schlaganfall erleidet und danach zu 100% Invalide ist. Die private Unfallversicherung lehnt es ab, die für Invalidität vereinbarte Summe zu zahlen. Mit Recht, denn es handelt sich hier um keinen echten Unfall: Folgen von Stress und Angst sind in der privaten Unfallversicherung nicht abgedeckt. Im vorliegenden Fall wurden nur die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt; die Unfallfolgen mussten selbst getragen werden.

Unfall im Homeoffice

Viele Arbeitnehmer:innen arbeiten von zu Hause aus. Sie sind während der Arbeitszeit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Damit im Falle eines Unfalls im Homeoffice die Unfallversicherung zahlt, muss der Vorfall jedoch eindeutig im Zusammenhang mit der Arbeit stehen bzw. dienstlich motiviert sein.

Holt sich z.B. der:die Arbeitnehmer:in einen Geschäftsbrief aus dem Postkasten und verletzt sich dabei, zahlt die Unfallversicherung. Fällt der:die Arbeitnehmer:in die Treppe hinunter, weil er:sie eine private Paketsendung übernehmen wollte, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Weitere Informationen des VKI zu dem Thema können Interessierte hier nachlesen.

Unsere Tipps zur Vermeidung von Freizeit- und Haushaltsunfällen

Oft genügen einfache Vorsichtsmaßnahmen um Gefahren in der Freizeit und im Haushalt zu reduzieren. Wir haben einige Tipps für Sie zusammengestellt.

Grillen im Sommer: Kinder können Gefahren, wie z.B. Hitze, Stichflammen und Fettspritzer beim Grillen nicht einschätzen, halten Sie sie daher fern. Auch ein Grill der umfallen kann, bedeutet eine potentielle Gefahr. Daher muss jeder Grill im Einsatz stabil und intakt sein. Verwenden Sie nur handelsübliche Grillanzünder, keinesfalls "Brandbeschleuniger" wie Benzin oder Spiritus, sonst kommt es zu einer blitzartigen Verpuffung. Resultat sind schwerste Verbrennungen.

Wanderungen: Eine falsche oder fehlende Ausrüstung führt schnell zu Unfällen. Achten Sie deshalb immer auf die richtige Ausrüstung: Bergschuhe mit gutem Profil und wetterfeste Kleidung. Führen Sie ein Erste Hilfe-Paket inkl. Blasenpflaster mit. Auch Nahrung und ausreichend Trinkwasser sollten Sie in den Wanderrucksack einpacken. Handy nicht vergessen!

Radfahren: Oftmals entstehen gefährlichen Situationen, weil Radfahrer:innen zu unkonzentriert oder zu riskant fahren. Tragen Sie einen Fahrradhelm, dieser kann Leben retten. Ziehen Sie helle und wetterfeste Kleidung an, auch Sicherheitswesten und Reflektoren machen sichtbar.

Vergiftungen im Haushalt: Von Vergiftungen sind meist Kinder betroffen. Bewahren Sie deshalb Medikamente, Chemikalien, Putzmittel oder Lampenöle immer verschlossen und für Kinder unerreichbar auf.

Fensterstürze von Kindern: Lassen Sie Ihr Kind bei geöffnetem Fenster nie alleine im Raum. Achten Sie darauf, dass „Steighilfen“ wie z.B. Stühle, Tische, Spielkisten etc. nicht direkt an Fenstern stehen. Insektengitter oder Katzennetze bieten keinen Schutz vor Fensterstürzen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass sie sich nicht dagegen lehnen dürfen. Montieren Sie Fenstersicherungen oder versperrbare Fenstergriffe. Sichern Sie auch Balkontüren mit versperrbaren Griffen oder Riegeln und lassen Sie Kinder nicht alleine am Balkon spielen. Übertragen Sie Kindern niemals die (alleinige) Aufsicht für jüngere Geschwister.

Kinder spielen gern mit Feuer: Lagern Sie Streichhölzer und Feuerzeuge außerhalb der Reichweite von Kindern. Lassen Sie auch Kerzen und offenes Licht niemals unbeaufsichtigt brennen.

Montage von Möbel und sonstige Gefahren im Haushalt: Umsturzgefährdete Möbel, wie etwa Kästen oder Regale, fixieren Sie am besten an der Wand. Auch quer über den Fußboden liegende Kabel sind häufige Stolperfallen und führen zu einem Unfall. Verlegen Sie die Kabel an der Wand.

Notfallnummern: Halten Sie eine Liste mit den wichtigsten Nummern (z.B. Feuerwehr, Rettung) für den Notfall immer griffbereit.

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