Sammelaktion: VKI unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher bei Flugstornierungen gegen AUA und Laudamotion
veröffentlicht am 29.04.2020
Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kundinnen und Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum müssen nicht akzeptiert werden.

Sammelaktion des VKI
Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten haben das Recht, für stornierte Flüge den vollen Ticketpreis zurückzubekommen und müssen daher weder einen Gutschein akzeptieren, noch einer Umbuchung des Fluges zustimmen.
Ab sofort unterstützt der VKI Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bezüglich der Rückzahlung des Ticketpreises bei den Fluggesellschaften Austrian Airlines (AUA) und Laudamotion.
Betroffene können sich unter www.verbraucherrecht.at/flugstorno2020 beim VKI melden.
Die Aktion ist vorerst bis 31. Mai 2020 befristet.